Erfolg für Reisebüros - Versicherungsvermittlung am …

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Erfolg für Reisebüros - Versicherungsvermittlung am Counter weiterhin möglich

30.06.2017

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb ist vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Damit gehen lange Verhandlungen zu Ende. Im Ergebnis sind die Abgeordneten den vom Deutschen ReiseVerband (DRV) vorgetragenen Empfehlungen für die Reisebranche gefolgt. Es ist gewährleistet, dass Reisebüros auch weiterhin die allermeisten Reiseversicherungen ohne übermäßige bürokratische Auflagen vermitteln dürfen.

Reiseversicherungen sind für die deutschen Privat- und Geschäftsreisenden wichtiger Bestandteil einer umsichtigen Reiseplanung. Dazu gehören etwa Reiserücktritts-, Reisekranken- oder Gepäckversicherungen. Beim Abschluss vertrauen die Kunden der Beratungsqualität in den Reisebüros, wo die meisten Policen vermittelt werden.

Der DRV hat den Gesetzgebungsprozess von Stunde Null an begleitet. „Der nebenberufliche Vertrieb von Reiseversicherungsprodukten ist für die rund 10.000 deutschen Reisebüros ein wichtiges finanzielles Standbein und wir sind froh, dass das auch so bleiben kann“, resümiert DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Urlauber können auch künftig ihre Auszeit vom Alltag mit vollem Reiseschutz genießen. Es ist ein Erfolg, dass die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros weiterhin ohne größere bürokratische Auflagen möglich bleibt. Dies war nicht von vorneherein klar. Die EU-Kommission wollte den Verkauf am Counter unterbinden.“

Konkrete Umsetzung im Vertrieb

Das verabschiedete Gesetz spezifiziert die Fälle, bei denen eine unkomplizierte, also auflagenfreie, Vermittlung von Reiseversicherungen möglich ist. Erstens, wenn die Prämienobergrenze bei einer Reisedauer von bis zu drei Monaten weniger als 200 Euro pro Person beträgt. Und zweitens, wenn die Police auf Jahresbasis 600 Euro pro Person nicht überschreitet. Dann kommen die Regelungen aus der Versicherungsvermittlerrichtlinie nicht zur Anwendung. Bei teureren Policen gibt es wie bisher die Tippgeber-Option. Wenn das Reisebüro als Tippgeber auftritt, informiert es lediglich über die potentiellen Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen. Der DRV hat bereits erste Weichen gestellt, um die anstehenden rechtlichen Veränderungen reibungslos in den laufenden Geschäftsprozess integrieren zu können. In erster Linie geht es dabei darum, Back-Office-Lösungen für den Vertrieb zu entwickeln.

Wie geht es weiter: Zur Rolle des Bundesrats

Am 7. Juli 2017 wird sich der Bundesrat in seiner letzten regulären Sitzung vor der politischen Sommerpause mit dem Gesetz befassen. Bei dem Gesetz zum Versicherungsvertrieb handelt es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz. Das heißt, dass der Einfluss des Bundesrates geringer ausfällt als bei zustimmungspflichtigen Gesetzen.

 

Pressekontakt:

Dr. Ellen Madeker
Telefon: (030) 2 84 06-15
E-Mail: presse@drv.de

 

Unternehmen

DRV Deutscher ReiseVerband e. V.
Schicklerstraße 5 - 7
10179 Berlin

Internet: www.drv.de

 

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