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„Der Ball liegt jetzt bei den Tarifparteien“

04.06.2017

„Der Ball liegt jetzt bei den Tarifparteien“ © Heubeck AG

Dr. Richard Herrmann

• Bundestag verabschiedet Betriebsrentenstärkungsgesetz • Garantieverbot bleibt bestehen • Einführung Opting-out für nicht tarifgebundene Unternehmen verbessert

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat den Bundestag passiert. Nachdem sich die Koalitionsparteien zuvor noch über letzte Änderungen verständigt haben, wurde der Regierungsentwurf angepasst und gestern vom Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesetz, das im Wesentlichen 2018 in Kraft tritt, ist neben der Förderung der Geringverdiener der Weg frei für die Beitragszusage ohne Leistungsgarantien im Rahmen von bAV-Tarifverträgen. Dieses Modell ist ein Novum in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.

Damit Schwankungen bei der Kapitalanlage nicht ungebremst auf die Rentenleistungen durchschlagen, ist nun ein umfassender Sicherheitspuffer möglich. Dieser soll dafür sorgen, dass Schwankungen der Rentenhöhe vermieden werden. „Um die Sicherheit der Leistungen wurde bis zuletzt gestritten. Doch der Schritt weg von den Zinsgarantien hin zu renditeträchtigeren Anlagen bietet auf lange Sicht gesehen mehr Chancen als Risiken. So ist etwa eine höhere Startrente möglich. Mit der richtigen Anpassungsstrategie kann man zudem ein ständiges Auf und Ab bei den Rentenleistungen weitgehend vermeiden.“, sagt Dr. Richard Herrmann, Vorstand der Heubeck AG.

Die Sozialpartner bestimmen die Rahmenbedingungen für die Beitragszusage und das Opting-Out bei der Entgeltumwandlung. Beim Opting-Out wurden die Möglichkeiten für nicht tarifgebundene Unternehmen erweitert. „Das ist ein positives Signal vor allem für kleinere Firmen, die eine entsprechende Versorgung einführen und sich dennoch ihre Unabhängigkeit bewahren wollen.“, so Herrmann.

Die Rolle der Tarifpartner bei der Organisation der bAV sei gestärkt worden, jetzt müsse sich in der Praxis zeigen, was sie aus der Vorlage machen. „Der Ball liegt jetzt bei den Tarifparteien. Mit der klaren Kalkulierbarkeit der Aufwendungen und der Beseitigung der Haftungsrisiken für langfristige Verpflichtungen steht die Tür nun weit offen für eine stärkere Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitgeber und Gewerkschaften können nun mit entsprechenden Branchentarifmodellen eine Blaupause für die vielen Unternehmen schaffen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind.“

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