Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Arbeitgeber

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Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Arbeitgeber

27.06.2017

Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Arbeitgeber © Wüstenrot & Württembergische AG

W&W Standort in Stuttgart

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen; beim Verlust der Arbeitskraft kann sie die Existenz sichern. Wer diesen Schutz als Direktversicherung über seinen Arbeitgeber abschließt, spart rund die Hälfte des Beitrags, da der Staat betriebliche Vorsorgemaßnahmen fördert. Die Württembergische Lebensversicherung AG, Teil des Vorsorge-Konzerns Wüstenrot & Württembergische, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt als Direktversicherung an.

Die eigene Arbeitskraft ist der wichtigste Vermögenswert, denn das Einkommen sichert die Existenzgrundlage. Die staatliche Hilfe, die es bei einer Erwerbsminderung gibt, ist in der Regel unzureichend. Sie liegt im Durchschnitt bei 731 Euro pro Monat. Hinzu kommt: Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist und seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, muss seinen Lebensunterhalt auch mit einfachsten Tätigkeiten verdienen.

Das Risiko, durch eine längere Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig zu werden, ist hoch. Jeder Vierte, der in Rente geht, scheidet wegen einer Erwerbsminderung aus dem Berufsleben aus. Daher gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen. Wenn die versicherte Person voraussichtlich sechs Monate nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann und mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig ist, besteht ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.

Da bei der Berufsunfähigkeits-Direktversicherung die Beiträge direkt vom Gehalt abgezogen werden, sind sie – innerhalb der geförderten Grenzen – steuer- und sozialabgabenfrei. Der Staat zahlt somit rund die Hälfte des Versicherungsbeitrags. Erst im Leistungsfall ist die zur Auszahlung kommende Berufsunfähigkeitsrente als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Ein Beispiel:
Ein 30-jähriger lediger Elektriker mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro und der Vereinbarung einer Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro zahlt direkt von seinem Gehalt einen Bruttobeitrag von 106,31 Euro. Die Steuer- und Sozialabgabenersparnis beläuft sich auf 50,84 Euro, sodass sich für ihn ein Nettoaufwand von lediglich 55,47 Euro ergibt.

Wird der Berufsunfähigkeitsschutz über den Arbeitgeber abgeschlossen, kann die Versicherung bei einem Unternehmenswechsel bei dem neuen Arbeitgeber fortgeführt oder privat weitergezahlt werden.

 

Pressekontakt:

Rebecca Roesger
Telefon: 0711 662-724461
Fax: 0711 662-824461
E-Mail: rebecca.roesger@ww-ag.com

 

Unternehmen

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart

Internet: www.wuerttembergische.de

 

Über Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

 

Kommentare


karl-otto.volk@volk-web.de
7 Jahre, 6 Monate her

Ich hoffe nur, dass jeder Berater weiß, was dies für die Beteiligten im Leistungsfall bedeutet eine BU über den Arbeitgeber abgeschlossen zu haben!!!

Karl-Otto Volk


 

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