Swiss Life baut das bAV-Angebot für Swiss Life Maximo weiter aus
Swiss Life erweitert die Maximo-Familie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) um wichtige neue Produktfeatures: Seit dem 1. April gibt es für die bAV-Produktlinien „Swiss Life Maximo“ und „Swiss Life Maximo Kompakt“ unter anderem die Option auf eine zusätzliche Todesfallleistung, eine Erweiterung der Tarifvarianten um ungezillmerte Tarife, eine Ausweitung der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sowie einen echten Honorartarif.
Zusätzlich gibt es ab sofort die Möglichkeit, mehr Renditechancen zu nutzen, indem der Kunde sein Garantieniveau auch in der bAV auf 80 Prozent absenken kann.
Die Produktfamilie Swiss Life Maximo vereint auf ideale Weise das Sicherheitsbedürfnis der Menschen nach Garantien für ihre Altersvorsorge mit attraktiven Renditechancen am Kapitalmarkt. „Seit über drei Jahren bieten wir Swiss Life Maximo nun erfolgreich in allen drei Schichten an“, sagt Dr. Matthias Wald, Leiter Vertrieb von Swiss Life Deutschland. „Zudem sind wir einer der wenigen Versicherer am Markt, die hauseigene Lösungen in allen fünf Durchführungswegen, also aus einer Hand, präsentieren können.“ Grundsätzlich ist Swiss Life Maximo so konzipiert, dass sowohl gesamte Belegschaften abgesichert werden können als auch der erhöhte Versorgungsbedarf von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fach- und Führungskräften abgedeckt werden kann.
Attraktive Produktneuerungen für Swiss Life Maximo in der bAV
Um noch gezielter auf die Wünsche der Unternehmen reagieren zu können, hat Swiss Life ihr bAV-Portfolio nun zum 1. April 2017 um zusätzliche Produktfeatures ergänzt. Neben bereits bestehenden Features wie der freien Wahl der Hauptfälligkeit oder einer flexiblen Hinterbliebenenversorgung gibt es mit Swiss Life Maximo und auch Swiss Life Maximo Kompakt nun optional die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Todesfallleistung in Form einer Kapital- oder Rentenzahlung einzuschließen. Zudem wurde die bereits bestehende Option einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ausgeweitet: Ab sofort ist es mit der Variante „Beitragsbefreiung Plus“ in der Direktversicherung möglich, den Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge im BU-Fall in dynamisierter Form fortzuführen, um dem inflationsbedingten Wertverlust vorzubeugen. Ein weiterer Pluspunkt besteht in der großen Auswahl an Abschlusskostenvarianten, die individuell auf den jeweiligen Beratungsbedarf abgestimmt werden können. Dazu zählen auch ungezillmerte Tarife, wobei die Abschlusskosten als laufende Provision auf die gesamte Beitragszahlungsdauer verteilt werden. Außerdem steht nun auch ein echter Honorartarif ohne jede Provisionszahlung zur Verfügung.