Neue Risikoversicherung der Basler Lebensversicherungs-AG
• Mit Prämien auf dem Niveau von Direktversicherern • Mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung für junge Leute • Ohne Berufsgruppen-Unterscheidung
Die Basler Lebensversicherungs-AG bringt eine neue Risikoversicherung auf den Markt, die mit gleichbleibender und fallender Versicherungssumme angeboten wird. Beide Varianten können auch kombiniert werden. Binnen eines Jahres hat die Basler Leben damit nach selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherung und FondsRente ihr drittes Produkt neu eingeführt, mit dem man sich im Marktvergleich auf den vorderen Positionen platziert.
Mit einem Monatsbeitrag ab 2,50 Euro ist die neue Risikopolice im Preissegment der Direktversicherer angesiedelt. Darüber hinaus werden zusätzliche Leistungskomponenten angeboten, mit denen die Basler Leben als Serviceversicherer den Produktklassiker marktweit attraktiver machen möchte.
„Während Hausrat und Auto in der Regel bestens versichert sind, sichern viele Familienernährer ihr eigenes Leben nicht ab und setzen ihre nächsten Angehörigen im Todesfall einem hohen Risiko aus“, sagt Maximilian Beck, Bereichsleiter Vertriebsförderung Leben. Daher hat die Basler Leben neue Ansätze unter dem Motto „Übernimm Verantwortung“ entwickelt, mit denen bereits junge Leute angesprochen werden können. Für Personen bis 39 Jahre wurde die Gesundheitsprüfung in einem eigens für diese Zielgruppe entwickelten Antrag für eine Versicherungssumme von bis zu 300.000 Euro extrem vereinfacht.
Auch Nachversicherungsgarantien mit und ohne Anlass werden von der Basler Leben angeboten. „Das ist ein unverzichtbares Kriterium einer Risikopolice, auf das man unbedingt Wert legen sollte“, meint Beck. Dadurch kann bei Geburt eines Kindes oder beim Kauf einer Immobilie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Bei der Basler Leben ist das auch ohne einen konkreten Anlass während der Vertragslaufzeit zweimal zu festgelegten Terminen möglich.
Darüber hinaus wird ab dem vierten Versicherungsjahr im Todesfall des Versicherten eine Soforthilfe in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt, ohne dass der Leistungsfall vorab geprüft wird. Bei schweren Krankheiten wird bei der Tarifvariante mit konstanter Todesfallleistung die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt, wenn ein Facharzt bestätigt, dass die voraussichtliche Lebenserwartung des Versicherten noch maximal 12 Monate betragen wird.