GEV: Volle Sicherheit für Hausbesitzer
Die Grundeigentümer-Versicherung (GEV) geht zum 1. April 2017 mit einer neuen Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung an den Start. Mit den Produktvarianten Pro Domo Kompakt und Hausverwalterkonzept (HVK) sowie Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro hat der auf die Absicherung von Haus- und Grundbesitzern spezialisierte Versicherer zwei umfassende Leistungspakete geschnürt.
Besondere Highlights sind die Forderungsausfalldeckung für Mietsachschäden oder sonstige Schäden durch Dritte, die Mitversicherung des Bauherrenrisikos einschließlich Eigenbauleistungen, der Einschluss der Haftung als Bauleiter sowie die Vorsorgeversicherung für neue Risiken mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro.
Oft übernimmt ein Hauseigentümer bei kleineren, standardisierten Baumaßnahmen, wie beispielsweise die Treppenhaussanierung, selbst die Bauleitung und spart sich die Kosten für Architekt oder Bauleiter. Doch er trägt damit auch die volle Verantwortung für den Fall, dass jemand oder eine Sache zu Schaden kommt. Die GEV hat jetzt in ihrem Premium-Tarif Pro Domo HVK die Haftung als Bauleiter und Planer für Baumaßnahmen bis 50.000 Euro in den Versicherungsschutz eingebunden. Außerdem wurden für beide Tarifvarianten die Versicherungssummen für die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung deutlich angehoben.
Immer häufiger bleiben Vermieter von Wohnungen oder Häusern auf Schäden sitzen, die zum Beispiel durch einen Mieter oder Dritte verursacht werden, hierfür aber nicht aufkommen. Diese so genannten „Forderungsausfälle für Mietsachschäden“ werden meist durch so genannte Mietnomaden verursacht, entstehen aber auch durch eine unsachgemäße Nutzung der Wohnung. Übersteigen die Schäden die zur Verfügung stehende Kaution, kann oder will der Mieter den Schaden nicht übernehmen, bietet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GEV Versicherungsschutz. Geleistet wird je Versicherungsfall bis zu einer Summe von maximal 100.000 Euro. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem deutschen Gericht festgestellt worden ist und der schädigende Mieter zahlungs- oder leistungsunfähig.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ein „absolutes“ Muss für alle Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Denn: Kommt durch eine Immobilie oder vor bzw. auf einem Grundstück, im Garten oder im Treppenhaus ein Dritter zu Schaden, kann der Haus- bzw. Grundeigentümer voll zur Haftung herangezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel rutschige Gehwege durch Schnee und Eis, herabfallende Dachziegel bei einer Renovierung oder defekte Treppen, Zäune und Wege. Mitversichert ist bei der GEV auch die Verkehrssicherungspflicht des Versicherungsnehmers aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage sowie der Einspeisung von Strom bis zu 15 bzw. 25 kWp. Und ganz wichtig: Die Vorsorgeversicherung für neue Risiken.