Entscheidung in 34 Jahre dauernden Erbstreit angekündigt
Enkelin des Gründers des Versicherungskonzerns Arag fordert Ausgleich. Landgericht Düsseldorf nennt neuen Termin. Im Erbstreit im Zusammenhang mit dem Versicherungskonzern Arag will das Landgericht Düsseldorf am 5. April 2017 eine Entscheidung verkünden. Den Termin nannte eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (Erscheinungstag 18. März). Der ursprüngliche Termin, der am 8. Februar hätte stattfinden sollen, sei wegen Ausscheidens einer Richterin verschoben worden.
Bei dem Verfahren handelt es sich um einen der längsten Zivilprozesse in der deutschen Rechtsgeschichte. 1983 war der Enkel und heutige Chef des Versicherungskonzerns, Paul-Otto Faßbender (70), von seiner jüngeren Schwester Petra verklagt worden. Dem ursprünglichen Termin hatte das Gericht im vergangenen Herbst festgesetzt, nachdem sich die Prozessparteien nicht auf einen Vergleich einigen konnten. Bei einem Entscheidungstermin wird ist in der Regel ein Urteil bekanntgegeben, es kann sich aber auch beispielsweise um einen neuen Beweisbeschluss handeln.
In dem Streit geht es um das Testament des gemeinsamen Vaters, dem Sohn des Firmengründers. Der hatte verfügt, dass seine Anteile an dem Düsseldorfer Unternehmen in einer Hand bleiben und seinem Sohn vermacht werden. Die vier Jahre jüngere Schwester sollte dafür einen finanziellen Ausgleich bekommen. Zankapfel ist seither die Höhe des Ausgleichs.
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