Paketversicherungen: Hermes liegt vorn
• Vergleich von Versicherungsbedingungen bei fünf Paketzustellern in Deutschland • Anbieter Hermes mit durchschnittlich bestem Angebot Sieger • Versicherungssumme mit rund 937 € pro Paket bei UPS am höchsten • Deutsche Post-Tochter DHL mit einzigen Zusatzversicherungen für Privatkunden
Das Versicherungsportal Getsurance hat die Versicherungsbedingungen von fünf Paketzustellern in Deutschland miteinander verglichen. Untersucht wurden die Bedingungen von DHL, DPD, UPS, Hermes und GLS. Bei allen Anbietern sind die Pakete standardmäßig bei Aufgabe bis zu einer bestimmten Haftungsgrenze versichert. “Gesamtsieger in unserem Vergleich ist der Logistiker Hermes”, führt Dr. Viktor Becher, Gründer von Getsurance, an. Und fügt hinzu: “UPS stach mit der höchsten Versicherungssumme von umgerechnet rund 937€ (999 US-$) pro Paket heraus. Wenn der Warenwert bei Aufgabe des Paketes nachgewiesen wird, übernimmt das Unternehmen sogar eine Haftung bis umgerechnet rund 46.900 € (50.000 US-$).” Es folgen GLS mit 750 € Haftungsgrenze, DPD mit 520 € und DHL sowie Hermes mit jeweils 500 €. Insgesamt müssen sich Kunden jedoch vor Aufgabe des Paketes erkundigen, welche Bedingungen für ihre Sendung am geeignetsten sind.
Zusätzliche Versicherungen nicht überall abschließbar
Bei diesen Haftungsgrenzen bleibt es zumeist auch. GLS, Hermes und DPD bieten für Privatkunden keine Möglichkeiten, ihre Sendungen über die zugesicherte Haftung hinaus zu versichern. UPS bietet seinen Kunden bei Warendeklaration eine Haftungsobergrenze von umgerechnet rund 46.900 € an. “Lediglich bei DHL ist es möglich, während der Aufgabe der Sendung eine Zusatzversicherung für 6 € (Versicherungssumme: 2.500€) oder 18 € (Versicherungssumme: 25.000€) ohne Warendeklaration zu erwerben. Damit bietet die Post-Tochter die größte Flexibilität für Privatkunden”, so Dr. Viktor Becher.
Vielfältige Ausschlusskriterien
Normalerweise machen sich Kunden keine Gedanken darüber, welche Waren oder Gegenstände sie mit den jeweiligen Anbietern versenden. Dr. Viktor Becher gibt dabei zu bedenken: “Sobald es jedoch zu einer Beschädigung oder einem Verlust kommt, muss der Inhalt des Paketes nachgewiesen werden. Alle Anbieter schließen dabei bestimmte Inhalte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, so dass im Verlustfall eventuell auch der Haftungsanspruch erlischt.” Von den verglichenen Anbietern hat UPS die meisten Ausschlusskriterien aufgeführt (15) und Hermes die wenigsten (9). Alle Anbieter schließen eine Haftung bei fehlerhafter Verpackung, bei Güterfolgeschäden (entgangene Gewinne o.Ä.), verderblicher Ware, illegalen Inhalten sowie über der jeweiligen maximalen Haftungsgrenze liegende Warenwerte aus. Kunden sollten sich vor Aufgabe einer Sendung also genau beim gewünschten Anbieter informieren, welche Inhalte bei diesem versichert sind. Ein witziges und sehr ungewöhnliches Ausschlusskriterium findet sich bei DHL: Bei Verlust oder Schaden durch nukleare oder atomare Waffen schließt das Unternehmen eine Haftung aus.
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