Tief „Axel“: Was zahlt die Versicherung? …

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Tief „Axel“: Was zahlt die Versicherung? Welche Schäden deckt eine Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherungen ab?

04.01.2017

Tief „Axel“: Was zahlt die Versicherung?  Welche Schäden deckt eine Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherungen ab? © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Das war eine stürmische Nacht: In den Mittelgebirgen und im Bayerischen Wald schneite es heftig. Durch den starken Wind kam es mancherorts laut Deutschem Wetterdienst (DWD) zu gefährlichen Schneeverwehungen. Auf dem Brocken im Harz und in weiteren Höhenlagen hat es auch orkanartige Böen gegeben. Schuld ist das erste Sturmtief des Jahres – Tief „Axel“. Sturmschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Welche Versicherung bei welchem Sachschaden einspringt, erläutern ARAG Experten.

Wohngebäudeversicherung
Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt, ist es einfach teurer, sich gegen Sturmschäden zu versichern.

Hausratversicherung
Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Auch hier sind die Folgeschäden am Hausrat mitversichert, wenn das Dach durch den Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster - und Türscheiben und Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Kaskoversicherungen
Durch die Kaskoversicherungen werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens. Die Teilkasko kommt allerdings nicht für mittelbare Sturmschäden auf! Hier bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt Schäden, auch am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind: Wenn z.B. ein unachtsamer Fahrer auf einen Wagen auffährt, der zuvor gegen einen vom Sturm umgestürzten Baum geprallt ist.

Kommentare


peetzenklaus@posteo.de
8 Jahre her

Guten Tag Frau Mehring, das Fazit zu Ihrem Artikel:
"Unter den Blinden ist der Einäugige König".
Haben Sie schon mal was gehört von Windstärke 8 als Mindestvoraussetzung bei Sturmschäden ?
Und dass es sinnvoll ist, auch die "Unbenannten Gefahren" mitzuversichern ?
Gruß Klaus Peetz


 

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