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Skilaufen: Versicherungen sind ein Muss - ARAG Experten sagen, welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten

03.01.2017

Skilaufen: Versicherungen sind ein Muss - ARAG Experten sagen, welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten © ARAG

ARAG Tower und Umgebung

Bei sonnigem Winterwetter und frischem Pulverschnee zieht es Wintersportfans auch im neuen Jahr wieder in die Berge und auf die Pisten. Doch Skilaufen und Snowboardfahren sind nicht ohne Risiko: In der Saison 2014/15 verletzten sich rund 40.000 Deutsche beim Skifahren. Damit das Skivergnügen nach einem Unfall nicht zum Albtraum wird, sollten Wintersportler nicht nur an die körperliche Vorbereitung denken. Mindestens genauso wichtig ist es, im Ernstfall richtig abgesichert zu sein. Welche Versicherungen auf der Piste dabei sein sollten, sagen ARAG Experten.

Auslandsreisekrankenversicherung
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat zwar auch in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in einigen weiteren Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Anspruch auf eine medizinisch notwendige Behandlung. Dazu muss die europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden. Sie befindet sich in der Regel auf der Rückseite der deutschen Karte. Erstattet werden aber regelmäßig nur die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vertragssätze, sprich das, was von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wird. Wird nach einem Skiunfall eine ambulante oder stationäre Behandlung notwendig, können deshalb erhebliche Zuzahlungen notwendig werden. Ist im Ernstfall gar nur ein Privatarzt oder ein privates Krankenhaus erreichbar, bleibt der Urlauber unter Umständen auf einem Großteil der Kosten sitzen. Die ARAG Experten empfehlen daher nicht nur für den Skiurlaub in den Rocky Mountains, sondern auch für das innereuropäische Schneevergnügen dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Diese übernimmt dann die Differenz zwischen den im Urlaubsland geltenden Vertragssätzen und den tatsächlich angefallenen Kosten. Außerdem deckt sie die Kosten für einen unter Umständen erforderlichen Rücktransport nach Deutschland ab. Teuer kann es ohne eine solche Versicherung auch werden, wenn eine Bergung oder Rettung per Helikopterflug von der Piste ins Tal notwendig wird: In Österreich etwa werden diese Kosten nämlich vom heimischen Versicherer nicht oder nicht vollständig ersetzt, so dass auch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung insoweit außen vor ist.

Private Haftpflichtversicherung
Auch wenn der überwiegende Teil der Unfälle auf der Piste ohne Beteiligung von anderen Skifahrern passiert: Laut einer Unfallanalyse der ARAG in Zusammenarbeit mit der Stiftung Sicherheit im Sport (SiS) waren in der Saison 2014/15 doch über 17 Prozent aller Verletzungen auf Kollisionen zurückzuführen. Wem in so einem Fall ein Schuldvorwurf zu machen ist, der sieht sich unter Umständen hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen ausgesetzt. Das können nicht nur die Kosten der medizinischen Behandlung sein, die die gegnerische Krankenversicherung zurückverlangt, sondern auch lebenslange Rentenzahlungen, wenn der Geschädigte durch den Unfall erwerbsunfähig wird. Dieses Risiko deckt grundsätzlich eine private Haftpflichtversicherung ab. Egal, ob Sie schon eine entsprechende Police haben oder rechtzeitig vor dem Skiurlaub noch eine abschließen wollen: Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass die Versicherung nicht nur innerhalb Europas gilt und dass auch Schäden, die beim Skilaufen entstehen, mitversichert sind.

Private Unfallversicherung
Die meisten Skiunfälle enden glücklicherweise mit leichteren Verletzungen, die ohne Nachwirkungen ausheilen. Doch leider kommt es auf der Piste immer wieder auch zu schweren Verletzungen. Hat ein Skiunfall die Invalidität zur Folge, ist es gut, wenn eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Denn die Krankenversicherung übernimmt nur die Kosten für die medizinische Behandlung. Eine Unfallversicherung zahlt dagegen – je nach Vereinbarung – einen einmaligen Betrag oder eine lebenslange Rente, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund des Skiunfalls dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Einige Unfallversicherungen erstatten übrigens auch die Kosten für eine Bergung! Haben Sie keine Auslandskrankenversicherung, kann dies ebenfalls ein interessanter Aspekt sein.

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