LTA erweitert Leistungsumfang und baut Beratungsservice weiter aus
Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) hat zum Jahreswechsel die Tarifkonditionen angepasst und dabei nicht nur den Leistungsumfang sondern auch den Beratungsservice erweitert.
„Das Bessere ist der Feind des Guten“, lautet eine oft zitierte Weisheit. Und so hat auch die LTA zum Jahreswechsel die bestehenden Tarifkonditionen nochmals genau durchleuchtet und sowohl den Leistungsumfang in Teilbereichen deutlich erweitert als auch den Beratungsservice verbessert.
+++ Übersicht der wesentlichen Änderungen und Verbesserungen: +++
Ganz neu ist ein kostenloser, telefonischer, ärztlicher Storno-Beratungsservice (TelMed). Dieser gibt Versicherten eine Experten-Empfehlung, falls sie vor der Reise erkranken oder einen Unfall haben. Unter der Telefonnummer +49 (0) 6204 70 150 45 berät der Storno-Beratungsservice kompetent und neutral bei der Entscheidung, ob die Reise storniert oder umgebucht werden sollte.
Bei der Rücktritt-/Abbruchkosten-Versicherung hat sich der Umfang der versicherten Leistungsfälle erhöht. Dieser beinhaltet jetzt auch:
• Schwangerschaft
• Unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder Ausbildungsverhältnisses, sofern diese Person zum Zeitpunkt der Buchung als arbeitslos gemeldet war
• Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage
• Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Berufs-, Fach- oder Hochschule
• Verspätete Anreise
• Verkehrsmittel-Verspätung
Zudem wurde eine eindeutigere Definierung für den Fall einer unerwartet schweren Erkrankung, insbesondere bei bereits bestehenden Erkrankungen, neu festgelegt. Nun gilt auch eine unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung als unerwartete Erkrankung, wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss des Tarifes oder bei bestehendem Versicherungsschutz in den letzten sechs Monaten vor Reisebuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte (Kontrolluntersuchungen gelten nicht als Behandlung).
Außerdem wurden die versicherten Ereignisse hinsichtlich Hunde in häuslicher Gemeinschaft, die vor Reiseantritt unerwartet schwer erkranken oder schwere Unfallverletzungen erleiden - nun auch ohne Voraussetzung, dass diese mitreisen sollten - erweitert. Somit gilt diese Regelung auch, wenn der Hund vorher nicht zur Reise mit angemeldet wurde.
Im Rahmen der Reisegepäck-Versicherung sind jetzt Wertsachen bis 2.000 EUR, inklusive EDV-Geräte bis 500 EUR versichert. Auch die Gesamtversicherungssumme wurde angehoben und beträgt bei Erwachsenen jetzt 3.000 EUR (vorher 2.500 EUR) und bei Kindern 1.500 EUR (vorher 1.250 EUR).
Bei der Umbuchungsgebührenversicherung wird jetzt bis zu maximal die Hälfte der vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung anfallen würden, erstattet.