Blech und Beulen: Schnelle Schadenregulierung bei Bagatellschäden
Eis und Schnee machen die Fahrbahn im Winter oft zur Rutschbahn. Der Gesetzgeber schreibt daher für diese Fälle Winterreifen vor. Trotzdem häufen sich Verkehrsunfälle in der kalten Jahreszeit. Schnell kommt das Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen ins Rutschen. Selbst dann, wenn die vorgeschriebenen Winterreifen aufgezogen sind. Denn Eis und Schnee verwandeln Straßen und Parkplätze oft in spiegelglatte Schlitterbahnen.
Das belegt auch die Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes. So weisen die Monate Dezember bis Februar überdurchschnittlich viele Unfälle auf.
Häufig Blech- und Bagatellschäden im Winter
Besonders häufig bleibt es dabei bei Blechschäden. Entscheidend dafür ist unter anderem das Fahrverhalten der Autofahrer in den Wintermonaten. "Bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren die allermeisten Verkehrsteilnehmer deutlich langsamer und vorsichtiger. Das wirkt sich natürlich auch bei Unfällen aus", erklärt Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kfz der HDI Versicherung.
In vielen Fällen führen kleine Rutscher zu Bagatellschäden. Zum Beispiel sind das Lackkratzer oder kleinere Dellen. Generell spricht man von einem Bagatellschaden wenn es sich um einen geringfügigen, nur oberflächlichen Schaden handelt, der in geringem Verhältnis zum Fahrzeugwert steht. Kfz-Schäden bis etwa 1.000 Euro werden daher häufig so eingestuft.
In der Regel ist bei Bagatellschäden eine Unfallaufnahme durch die Polizei nicht erforderlich. Bei den elektronisch und sensorisch hochgerüsteten Fahrzeugen von heute können sich aber auch hinter vermeintlich kleinen Beschädigungen größere Schäden verbergen, etwa wenn Park- oder Abstandssensoren ausgetauscht werden müssen. HDI Kfz-Spezialist Sauer gibt außerdem zu bedenken: "Sobald die Schuldfrage nicht eindeutig oder streitig ist, Alkohol oder Drogen im Spiel sein könnten, oder man sonst das Gefühl hat, dass irgendetwas nicht stimmt, sollte man auch bei einem vermeintlich kleinen Schaden die Polizei zur Unfallstelle rufen."
Unfallbericht, Daten und Fotos
Stehen die Unfallbeteiligten fest und ist die Schuldfrage klar, kann der Versicherer Bagatellschäden in der Regel schnell regulieren. Wichtig dabei: Die Beteiligten sollten den Unfall gemeinsam dokumentieren. Hilfreich ist dafür der Europäische Unfallbericht. Den sollte jeder Autofahrer für alle Fälle im Handschuhfach liegen haben. Der Bericht ist zum Beispiel als Download auf den Websites der Kfz-Versicherer erhältlich.
Auf jeden Fall sollten das Kennzeichen des Unfallgegners notiert werden, wie auch Namen und Adressen der beteiligten Fahrer und - ganz wichtig bei etwaigen Unklarheiten - von Zeugen. Die Unfallbeteiligten sollten sich auch gegenseitig die Ausweispapiere der anderen Beteiligten zeigen lassen und die Versicherungsnummern notieren. Im Notfall erfahren Unfallbeteiligte die erforderlichen Daten auch über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 - 250 260 0). Ganz wichtig sind außerdem Fotos der Schäden und der Unfallstelle. Da heute praktisch jeder sein Smartphone mit Fotofunktion dabei hat, ist das technisch meist kein Problem mehr.