VEMA - offener Brief
Die vorliegenden Stellungnahmen der Berufsverbände (unter anderem BVK, IGVM, VDVM) zum IDD Referentenentwurf können wir nur unterstützen.
Wir gehen sogar einen Schritt zurück und stellen den gesamten Entwurf in dieser Fassung in Frage, da
- die Harmonisierung des Dienstleistungsverkehrs in Europa, welche durch die IDD erfolgen soll, als Anlass genommen wird, neue nationale Verordnungen zu erlassen, die wiederum nicht im Einklang mit der IDD sind
- das Ziel des Koalitionsvertrages, die unabhängige, verbraucherorientierte Beratung zu fördern, verfehlt wird
- hinsichtlich der Qualität der Beratungsleistungen durch Versicherungsmakler offensichtlich ein Informationsdefizit vorliegt
- die unnötig weitgehende Regulierung den ohnehin schon nicht lukrativen Berufsstand des Versicherungsmaklers für geeignete Berufseinsteiger zunehmend unattraktivmacht. Dies wird sich langfristig fatal auf die Beratungsqualität auswirken.
Zu 1)
Wir erkennen in der IDD keine Vorschrift, welche es Versicherungsmaklern untersagt, sich Leistungen auch vom Verbraucher vergüten zu lassen. Auch wenn die erfolgsabhängige Vergütung durch den Versicherer (Courtage) die Leitvergütung des Versicherungsmaklers ist, wird es immer wieder Anforderungen von Verbrauchern geben, welche eine Vergütung durch diesen erfordern. Nehmen wir nur das Beispiel, dass ein Versicherer für eine für den Kunden am besten passende Lösung keine Courtage vergütet. Es ist eine nicht zu erklärende Bevormundung der Verbraucher, wenn diese nicht selbstbestimmt eine Honorarvereinbarung mit einem Versicherungsmakler treffen dürften.
Zu 2)
Aktuell sind nur 300 Versicherungsberater registriert. Im Register sind 47.000 Versicherungsmakler eingetragen. Bei den Versicherungsmaklern haben wir nach einer Auswertung von Prof. Dr. Matthias Beenken, Fachjournalist und Berater von Versicherungsgesellschaften und Verbänden, durchschnittlich 6,2 Beschäftigte je Versicherungsmaklerbetrieb. Wenn wir diese 6,2 nur für 50 Prozent der registrierten Makler zugrunde legen, sind etwa 170.000 Menschen in den Versicherungsmaklerbetrieben tätig. Von den Versicherungsberatern sind die meisten nicht in der Beratung von Verbrauchern mit niedrigen und mittleren Einkommen tätig. Versicherungsmakler können eine unabhängige Beratung für diese Gruppen noch leisten, da keine aufwändigen Honorarverhandlungen geführt werden müssen. Nimmt man die Versicherungsmakler durch das Verbot von Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern heraus, wird sich der aktuelle Status nicht wirklich ändern.
Unwissenheit + perfide Lobbyarbeit = IDD Rentenentwurf = Zerstörung des demokratischsten aller Elemente der Versicherungswirtschaft.