Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherung wegen Beitragserhöhung
Viele Autobesitzer erhielten mittlerweile die Beitragsrechnung für ihre Kfz-Versicherung mit Ankündigung einer Beitragserhöhung für das Jahr 2017. Wer die Autoversicherung deswegen wechseln möchte und den üblichen Stichtag für die Kündigung Ende November versäumt hat, besitzt mit dem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung eine zweite Chance, darauf macht die GVI aufmerksam.
Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Kfz-Versicherung ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der Beitragsmitteilung der Kfz-Versicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, versteckt. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zu einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, informiert der Experte. Daher empfiehlt Siegfried Karle eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.
Auch bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sollte generell vor einer Kündigung der Kfz-Versicherung der Versicherungsschutz im Einzelnen genau geprüft werden. Es bestehen Unterschiede, die im Schadensfall teuer sein können. Beispielweise zählt der Versicherungsexperte, die Wildschadenklausel und die Regelungen von Marderbissen auf. Aber auch Rabatte, die durch die Bindung an eine bestimmte Werkstatt gewährt werden, können sich im Schadensfall unangenehm auswirken.
Weitere Informationen zum Thema „Autoversicherung – Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung“ und Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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