IDD-Umsetzung - So nicht! Die dvvf AG unterstützt die Petition des BVSV e. V. und veröffentlicht zum IDD-Referentenentwurf ein aktuelles Interview mit Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
Aufgrund der vielfältigen unterschiedlichen Pressemeldungen, Verlautbarungen und Kommentierungen zum kürzlich veröffentlichten ersten Referentenentwurf des BMWi zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht hat die dvvf AG Herrn Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, um seine Meinung gebeten.
„Herr Professor Schwintowski ist der Experte für das geltende Maklerrecht, das er maßgeblich mitgestaltet hat. Er war in der Novellierung des VVG in 2008 aktiv beteiligt“, so Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle.
„Die Einschätzungen“, so Hillenbrand weiter, „werden vielen im Markt nicht gefallen. Herr Prof. Dr. Schwintowski legt plausibel dar, dass viele der Neuregelungen gegen geltendes deutsches oder Europarecht verstößt, und/oder den eigentlichen Zielen der IDD zuwiderläuft, in der es ja um Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz geht“.
Nachfolgend einige kurze, aber prägnante Erkenntnisse aus dem Interview (das vollständige Interview finden Sie als pdf anbei):
- Für Prof. Dr. Schwintowski ist der gesamte „Entwurf mit den Grundprinzipien des BGB nicht zu vereinbaren“.
- Er sieht „viele Fehler, die den Interessen der Vermittler und der Verbraucher gleichzeitig zuwider laufen.“ Große Teile sind für ihn „weder verfassungsrechtlich, noch privatrechtlich, noch europarechtlich nachzuvollziehen“, und/oder „rechtswidrig“.
- Die Neuregelung zum Provisionsabgabeverbot „verstößt nach meiner Überzeugung gegen das stand-still Gebot des Art. 4 Abs. 3 EUV, wonach die Mitgliedstaaten keine neuen Wettbewerbsbeschränkungen einführen dürfen.“
- Dass Versicherungsvermittler (insb. Makler als Sachwalter des VN) keine Honorare vereinbaren treffen können, verstößt „gegen das Prinzip des freien, unverfälschten, effektiven Wettbewerbs (Art. 119, 120 AEUV)“ und verfehlt zudem das mit der IDD angepeilte Ziel: „ Mit der Philosophie der Vermittlerrichtlinien und dem freien, unverfälschten, effektiven Wettbewerb scheint mir das [der Entwurf] nicht in Einklang zu bringen zu sein.“
Seine begründeten Forderungen auf Basis seiner langjährigen Expertise sind vielmehr:
- Vermittler müssen auf Honorarbasis arbeiten dürfen!
- Das Provisionsabgabeverbot muss fallen!
- Vermittler müssen Anspruch auf eine Nettopolice haben!