Die Pflegereform kommt, die Lücke bleibt

Anzeige
Michaelis - Fachtagung 2025

Die Pflegereform kommt, die Lücke bleibt

06.12.2016

Die Pflegereform kommt, die Lücke bleibt © Wüstenrot & Württembergische AG

Zum 1. Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Bei der bisher größten Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die gesetzlichen Leistungen verbessert. Neben körperlichen Einschränkungen werden nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen der Menschen berücksichtigt.

Im Fokus steht in Zukunft der Grad der Selbstständigkeit. Zudem werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Private Vorsorge bleibt dennoch erforderlich, so die Württembergische Krankenversicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe.

Die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden mit Wirksamwerden der Reform automatisch in die fünf neuen Pflegegrade übergeleitet und müssen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, erhalten diese auch weiterhin in gleichem Umfang. Im ambulanten und stationären Bereich erhöhen sich die Leistungen teilweise deutlich.

Die Württembergische Krankenversicherung garantiert eine Anpassung ihrer Pflegetagegeldtarife an die gesetzlichen Vorgaben ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ihrer Versicherten. Das bedeutet: Auch wer sich bis Ende 2016 noch für eine private Pflegevorsorge entscheidet, ist vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls geschützt.

Obwohl die gesetzlichen Leistungen infolge der Reform künftig teilweise besser sein werden, besteht weiterhin eine Versorgungslücke. Eine zusätzliche private Vorsorge bleibt daher unersetzlich. Denn tritt der Pflegefall ein, sind Einkommen und Vermögen in der Regel schneller aufgebraucht als gedacht. Häufig ist sogar das Wohneigentum in Gefahr, und darüber hinaus können der Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zur Zahlung herangezogen werden.

Die Württembergische Krankenversicherung bietet mit der Pflegetagegeldversicherung PremiumPlus einen mehrfach von namhaften Rating-Agenturen und Fachmedien ausgezeichneten Tarif. Dieser leistet bereits ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2, vorher Pflegestufe I, liegt der Erstattungssatz bei der vollstationären Pflege bei 100 Prozent.

Außerdem gibt es nach Eintritt des Pflegefalls bereits ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung in Höhe des dreißigfachen Tagessatzes. Diese kann beispielsweise dafür verwendet werden, die Wohnung des Pflegebedürftigen baulich an die neue Situation anzupassen. Dies ist ein großer Pluspunkt, denn über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, wo Anpassungen der Räume den Alltag der Pflegebedürftigen und der Pflegenden häufig deutlich erleichtern.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Neben der Entrichtung der Pflegekosten müssen die Kunden der Württembergischen in dieser Situation nicht auch noch den Beitrag für die Pflegezusatzversicherung aufbringen.

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
MMM München 2025

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
InterRisk - Wintersport
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.