Die Pflegereform kommt, die Lücke bleibt
Zum 1. Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Bei der bisher größten Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die gesetzlichen Leistungen verbessert. Neben körperlichen Einschränkungen werden nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen der Menschen berücksichtigt.
Im Fokus steht in Zukunft der Grad der Selbstständigkeit. Zudem werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Private Vorsorge bleibt dennoch erforderlich, so die Württembergische Krankenversicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe.
Die rund 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden mit Wirksamwerden der Reform automatisch in die fünf neuen Pflegegrade übergeleitet und müssen keinen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, erhalten diese auch weiterhin in gleichem Umfang. Im ambulanten und stationären Bereich erhöhen sich die Leistungen teilweise deutlich.
Die Württembergische Krankenversicherung garantiert eine Anpassung ihrer Pflegetagegeldtarife an die gesetzlichen Vorgaben ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ihrer Versicherten. Das bedeutet: Auch wer sich bis Ende 2016 noch für eine private Pflegevorsorge entscheidet, ist vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls geschützt.
Obwohl die gesetzlichen Leistungen infolge der Reform künftig teilweise besser sein werden, besteht weiterhin eine Versorgungslücke. Eine zusätzliche private Vorsorge bleibt daher unersetzlich. Denn tritt der Pflegefall ein, sind Einkommen und Vermögen in der Regel schneller aufgebraucht als gedacht. Häufig ist sogar das Wohneigentum in Gefahr, und darüber hinaus können der Ehepartner und unterhaltspflichtige Kinder zur Zahlung herangezogen werden.
Die Württembergische Krankenversicherung bietet mit der Pflegetagegeldversicherung PremiumPlus einen mehrfach von namhaften Rating-Agenturen und Fachmedien ausgezeichneten Tarif. Dieser leistet bereits ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2, vorher Pflegestufe I, liegt der Erstattungssatz bei der vollstationären Pflege bei 100 Prozent.
Außerdem gibt es nach Eintritt des Pflegefalls bereits ab Pflegegrad 2 eine Einmalzahlung in Höhe des dreißigfachen Tagessatzes. Diese kann beispielsweise dafür verwendet werden, die Wohnung des Pflegebedürftigen baulich an die neue Situation anzupassen. Dies ist ein großer Pluspunkt, denn über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, wo Anpassungen der Räume den Alltag der Pflegebedürftigen und der Pflegenden häufig deutlich erleichtern.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Neben der Entrichtung der Pflegekosten müssen die Kunden der Württembergischen in dieser Situation nicht auch noch den Beitrag für die Pflegezusatzversicherung aufbringen.