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Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!

04.11.2016

Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten! © Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Markus Siegmann

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stolpern oft über die Fachsprache im Gesundheitswesen. Was verbirgt sich beispielsweise hinter dem Begriff „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE)?

Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt, was es hiermit auf sich hat:

„Bisher zahlen pflegebedürftige Heimbewohner einen individuellen Eigenanteil, der abhängig von der Pflegestufe ist und mit zunehmender Pflegestufe steigt. Das heißt, je höher die Pflegestufe ist, desto höher ist auch die Eigenbelastung für den Betroffenen.

Ab 1. Januar 2017 zahlen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).

Damit wird erreicht, dass der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Durch diese Umstellung wird für die finanzielle Planung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen Sicherheit geschaffen.“

 

Pressekontakt:

Dr. Wolfgang Buschfort
Telefon: 0234 - 304 82050
Fax: 0234- 304 82060
E-Mail: presse@kbs.de

 

Unternehmen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum

Internet: www.knappschaft.de

 

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