Initiative Pro Riester präsentiert sechs Riester-Reformvorschläge beim Wirtschaftsrat der CDU
Die Initiative Pro Riester hat jetzt beim Wirtschaftsrat der CDU einige Reformoptionen für die Zukunft der Riester-Rente angeregt. Mit einem Sechs-Punkte-Programm könnte die Attraktivität der Riester-Rente auch in Zukunft gewährleistet werden, so die Initiative.
„Die Riester-Rente ist eine Erfolgsgeschichte“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische und Mitbegründer der Initiative Pro Riester. „Damit das so bleibt, sind jedoch einige Stellschrauben neu zu justieren.“
„Gerade für kleine und mittlere Einkommen ist die Riester-Rente als zusätzliche private Altersvorsorge ideal“, sagt Jochen Haid, Geschäftsführer der Softfin und Mitbegründer der Initiative. „Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Tarife an das Niedrigzinsumfeld und den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.“
Die Vorschläge im Einzelnen:
1. Individuelle Beitragsgarantie: Künftig je nach Sicherheitsbedürfnis des Kunden individuell gestaltbar – oder Absenkung auf 80 Prozent.
2. Keine Anrechnung auf die Grundsicherung: Ein genügend hoher Freibetrag soll private Altersvorsorge bei Geringverdienern attraktiv halten.
3. Indexierung der Zulagen und des maximal geförderten jährlichen Sparbetrags.
4. Vereinfachung des Zulagenprozesses: Abschaffung der zentralen Zulagenstelle und Abwicklung der Förderung über die Wohnsitz-Finanzämter.
5. Ausweitung der förderberechtigten Personen auf alle Steuerpflichtigen: Selbstständige hätten damit ebenfalls Anspruch.
6. Förderung und Regelung von Netto- und Honorartarifen: Gesetzgeber soll verpflichtende Vorgaben machen.
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Ausweitung der Zulagenberechtigten auf alle Bundesbürger und die Abschaffung der Steuervorteile.
Zulagen sollen aus Festzulagen beim Mindesteigenbetrag und dann noch z.B. als 20% Prämie dazu.
Abschlusskosten für die Beratung und Vermittlung sollen als feste Summen und unabhängig vom Sparbeitrag (denn der Aufwand sei immer der gleiche) direkt vom Kunden beglichen sollen.
Sehr wichtig: keine Unterscheidung zwischen unmittel und mittelbar- berechtigt.