IDD-Umsetzung: Versicherungsmakler dürfen zukünftig nur noch verkaufen
Derzeit können Versicherungsmakler sowohl gegen Provision als auch gegen Honorar beraten. Beispielsweise ist es erlaubt, neben Abschlussprovisionen Gebühren für zusätzliche Serviceleistungen zu erheben. Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sind derartige Mischmodelle nicht mehr möglich. Vielmehr dürfen Makler nur noch entweder Provisionen oder Honorare vereinnahmen.
Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie, die spätestens im Februar 2018 in Kraft tritt, wird der deutsche Versicherungsmarkt strikt zwischen Verkäufer und Berater aufgeteilt. Klassische Provisionsmakler werden für Dienstleistungen, die über die reine Produktvermittlung hinausgehen, nicht mehr entlohnt. Sie können sich auch nicht mehr leisten, Nettoprodukte zu vermitteln und sind damit zu 100% der Provisionspolitik der Gesellschaften ausgeliefert.
Im Gegenzug wird der geschützte Begriff des „Honorar-Versicherungsberaters“ geschaffen mit folgenden Wettbewerbsvorteilen:
- Vergütung von Beratungs- und Serviceleistungen auch ohne Vermittlung
- Möglichkeit, Kunden in Versicherungsangelegenheiten außergerichtlich zu vertreten
- Vermittlung von Netto- und Provisionsprodukten
- Erstattung von Provisionen an Kunden bei der Vermittlung von Provisionsprodukten
- Auszahlung von Provisionen an Kunden aufwandsneutral durch Versicherungsgesellschaften
- Unabhängigkeit von weiter sinkenden Abschlussprovisionen
- Keine Stornohaftungszeiten
Versicherungsmakler müssen sich sehr bald entscheiden, ob sie zukünftig nur noch abhängige Produktverkäufer oder wirtschaftlich selbständige und neutrale Berater ihrer Kunden sein möchten. Für Makler, die sich für den neuen „Honorar-Versicherungsberater“ interessieren, bietet die con.fee AG spezielle Kompetenzseminare an. Anmeldungen sind möglich unter www.confee.de/webinare&seminare.
Pressekontakt:
Dr. Walter Hubel
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