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Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die Knappschaft gibt Antworten

14.10.2016

Was wird sich ab 2017 für Pflegebedürftige ändern? Die Knappschaft gibt Antworten © Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Markus Siegmann

Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse Knappschaft erklärt die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetzt mit sich bringt: Wie funktioniert die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade?

„Versicherte, die bereits einer Pflegestufe zugeordnet worden sind oder die zum Kreis der Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gehören, werden automatisch in das neue System übergeleitet. Es muss kein Antrag gestellt werden, auch eine erneute Begutachtung wird nicht durchgeführt.

Die Überleitung vollzieht sich folgendermaßen: Personen mit körperlichen Einschränkungen werden von einer Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Für Personen, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde – das ist überwiegend bei einer Demenzerkrankung der Fall – erfolgt die Überleitung in den übernächsten Pflegegrad.

Wichtig ist: Niemand wird durch die Reform schlechter gestellt. Denn es gelten Besitzstandsschutzbestimmungen. Diese besagen, dass niemand, der vor dem 1. Januar 2017 bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen hat, nach der Umstellung auf das neue System schlechtere Leistungen aus der Pflegekasse erhält. Vielfach werden die Leistungen ab 2017 sogar höher ausfallen als im Jahr 2016.“

 

Pressekontakt:

Dr. Wolfgang Buschfort
Telefon: 0234 - 304 82050
Fax: 0234- 304 82060
E-Mail: presse@kbs.de

 

Unternehmen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum

Internet: www.knappschaft.de

 

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