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TÜV, Tickets und Technik am Steuer - Juristische Tipps für den „Rechtsraum Auto“

17.10.2016

TÜV, Tickets und Technik am Steuer - Juristische Tipps für den „Rechtsraum Auto“ © ROLAND-Gruppe

Jeden Tag schieben sich riesige Blechlawinen über deutsche Straßen. Über 45 Millionen Pkw sind laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland gemeldet. Kaum ein Transportmittel birgt so viel rechtliches Konfliktpotenzial – auch wenn es einmal nicht um Knöllchen oder Blitzerfotos geht.

Ein verpasster TÜV-Termin, ein temporäres Halteverbot, ein defekter Parkscheinautomat oder die Bedienung des Smartphones am Steuer wirft ebenfalls immer wieder juristische Fragen auf. Der ROLAND-Partneranwalt Sebastian Asshoff aus der Kanzlei Kahlert Padberg in Hamm erklärt, was es im und um den „Rechtsraum Pkw“ zu beachten gibt.

Smartphone am Steuer: Darf ich das Handy-Navi während der Fahrt bedienen?

Am Steuer telefonieren ist verboten – das ist bekannt. Aber was, wenn ich über die Freisprecheinrichtung telefonieren möchte? Oder wenn ich das Navigationssystem des Smartphones einschalten muss? „Die Vorschriften zur Benutzung von Telefonen am Steuer sind sehr streng“, betont Rechtsanwalt Sebastian Asshoff. „Autofahrern ist es auch verboten, das Navigationssystem oder irgendeine andere Funktion des Smartphones während der Fahrt zu bedienen.“ Zwei Ausnahmen gibt es jedoch: Bei ausgeschaltetem Motor darf das Handy genutzt werden, und wenn das Smartphone in einer Halterung steckt, darf zum Beispiel auch das Navigationssystem bedient oder ein Anruf angenommen werden. Wer nun aber meint, er dürfe während der Fahrt ellenlange Nachrichten tippen oder mit dem Smartphone spielen, irrt: „Wer permanent auf dem Handy tippt – auch mit Halterung –, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und mit einem Punkt in Flensburg rechnen“, so der Rechtsexperte. Passiert ein Unfall, greift möglicherweise auch der Versicherungsschutz nicht mehr. Am Steuer gilt also: Finger und Augen weg vom Smartphone!

Temporäres Halteverbot: Kann mein Auto abgeschleppt werden?

Zahlreiche Baustellen machen die Parksituation noch prekärer, als sie in vielen deutschen Städten ohnehin schon ist. Richtig unangenehm wird es aber, wenn das eigene Auto nach zwei Wochen Urlaub nicht mehr an seinem Platz steht und dort stattdessen ein temporäres Halteverbotsschild thront. Aber darf mein Auto abgeschleppt werden, auch wenn ich zum Zeitpunkt des Parkens noch gar nichts von der Übergangsregelung wusste? „Ein temporäres Halteverbot, zum Beispiel für einen Umzug oder eine Baustelle, muss mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden“, so der ROLAND-Partneranwalt Sebastian Asshoff. „Ist der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht da, muss er jemanden bitten, regelmäßig nach dem Auto zu schauen und es gegebenenfalls umzuparken.“ Tut er das nicht und der Wagen wird abgeschleppt, muss der Halter die Kosten für das Abschleppen selbst tragen.

Parkscheinautomat defekt: Muss ich bis zum nächsten Automaten laufen?
Endlich einen Parkplatz gefunden, jetzt noch schnell einen Parkschein ziehen. Aber irgendjemand hat wieder mal ein Kaugummi auf den Kleingeld-Einwurf gedrückt – dieser Automat spuckt so schnell kein Parkticket mehr aus. Muss ich nun wirklich zum nächsten Automaten laufen oder darf ich in diesem Fall einfach ohne Parkschein parken? „Ist der Parkscheinautomat defekt, sollte sich der Autofahrer umschauen“, betont Sebastian Asshoff. „Ist in Sichtweite ein weiterer Automat zu finden, muss er den kurzen Fußweg auf sich nehmen und dort ein Ticket ziehen.“ Ansonsten droht ein Knöllchen. Ist aber kein anderer Automat in Sicht, kann er einfach eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen. Die Höchstparkdauer darf der Autofahrer aber natürlich nicht überschreiten – defekter Parkscheinautomat hin oder her. Übrigens: Viele nutzen ihre Parkscheibe falsch und rauben sich dadurch kostbare Parkzeit. Korrekt eingestellt ist die Scheibe, wenn der Pfeil auf die nächste halbe Stunde nach dem Abstellen des Fahrzeugs zeigt. Wer also beispielsweise um 14.12 Uhr parkt, stellt die Scheibe auf 14.30 Uhr ein, wer um 8.34 Uhr den Wagen abstellt, darf den weißen Pfeil auf 9.00 Uhr drehen.

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