PKV-Beitragserhöhungen zum Januar 2017: ReZi, NetZi und Üzi sind doch keine Schweizer
„Preisschock für Millionen Versicherte“! So oder so ähnlich lauten derzeit die Schlagzeilen zu den Beitragserhöhungen der PKV ab Januar 2017. Experte Gerd Güssler, Geschäftsführer des renommierten Analysehauses KVpro.de, erklärt, was wirklich hinter den Beitragserhöhungen steckt und gibt Handlungsempfehlungen.
Der Rechnungszins (ReZi) ist der zweite, unsichtbare Beitragszahler PKV-Versicherte bezahlen einen Tarifbeitrag für die in ihrer Police ausgewählten und lebenslang garantierten Tarifleistungen. Im Tarifbeitrag ist die sogenannte Tarifliche Alterungsrückstellung (T-AR) als Beitrag eingepreist. Das bedeutet, PKV-Kunden zahlen in jüngeren Jahren mehr an Beitrag in den Tarif ein, als sie in dieser Zeit durchschnittlich an Leistungen verbrauchen. Es wird kalkuliert, dass dieser Mehrbeitrag zu einem bestimmten Rechnungszins (ReZi) angelegt werden kann.
Für Bisex-Versicherte (Personen, die ihre PKV-Police vor 2012 gekauft haben, als Mann und Frau kalkulatorisch noch getrennt waren), wurde ein Rechnungszins von 3,5% kalkuliert. Der Versicherer konnte in den letzten Jahrzehnten davon ausgehen, dass er dauerhaft 3,5% Zins erwirtschaften kann.
Für Unisex-Versicherte (Personen, die ihre PKV-Police nach dem 21.12.2012 gekauft haben bzw. deren nach diesem Datum begonnen hat, Mann und Frau werden seit diesem Zeitpunkt kalkulatorisch zusammengelegt) wurde von der überwiegenden Anzahl der PKV-Versicherer bereits ein reduzierter Rechnungszins von 2,75% kalkuliert. Die Hallesche rechnet sogar nur mit 2,5% die HanseMerkur dagegen nach Brancheninformationen wohl noch mit 3,5%.
Das Anlegen der Tariflichen Alterungsrückstellung zu einem kalkulierten Rechnungszins bedeutet für PKVVersicherte, dass sich der zu zahlende Tarifbeitrag wieder um den durch den Rechnungszins erzieltenZinsertrag verringert. Der ReZi kann daher auch wie ein zweiter, unsichtbarer Beitragszahler gesehen werden. In späteren Jahren wird die Alterungsrückstellung (T-AR) für die im Durchschnitt altersbedingt höher ausfallenden Krankheitskosten aufgelöst und für den PKV-Versicherten bis zu seinem Lebensende eingesetzt und aufgebraucht.
Das heißt, ein Tarifbeitrag steigt über die Lebenszeit gesehen nicht wegen altersbedingter Krankheitskosten. Auslöser für Beitragsanpassungen sind höhere Kosten der Medizin, die Entwicklung des Tarifkollektivs (das Verhältnis von Kranken und Gesunden) oder die länger werdende Lebenszeit. Das Einpreisen eines „medizinischen Inflationsausgleiches“ in die Kalkulation ist gesetzlich nicht erlaubt.
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