Continentale-Studie 2016: Pflegestärkungsgesetz I bringt keine Entlastung

Continentale Versicherungsverbund Direktion Dortmund, Ruhrallee 92
Das erste Pflegestärkungsgesetz ist offenbar überwiegend wirkungslos geblieben. Die Continentale hatte im Rahmen ihrer Continentale-Studie 2016 insgesamt 1.000 Menschen befragt, die privat eine oder mehrere Personen pflegen oder betreuen.
„Hat sich Ihre Situation durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit 2015 positiv verändert?“ lautete die Frage. Das Ergebnis: 9 Prozent konnten die Frage gar nicht beantworten. 18 Prozent sagen, sie hätten von dem Gesetz noch nie gehört. Und 47 Prozent sagen, ihre Situation habe sich durch das Gesetz nicht positiv verändert. Lediglich 26 Prozent sagen, das Gesetz habe für eine Verbesserung gesorgt.
80 Prozent der Befragten gaben an, sich um eine Person mit einer Pflegestufe zu kümmern. Selbst bei denjenigen, die einen Menschen mit der Pflegestufe 3 versorgen, meinten 65 Prozent, ihre Situation habe sich nicht verbessert oder sie würden das Gesetz nicht kennen.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wollte die Bundesregierung die Situation in der Pflege deutlich verbessern. Unter anderem stellte sie mehr Mittel zur Unterstützung der häuslichen und ambulanten Pflege zur Verfügung. Auch die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause wurden deutlich ausgeweitet.
Die Continentale-Studie erscheint jährlich und ist eine Untersuchung der Continentale Krankenversicherung a.G. in Zusammenarbeit mit TNS Infratest. Die komplette Studie kann kostenlos unter https://www.continentale.de/studien abgerufen werden.
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