Continentale-Studie 2016: Pflegestärkungsgesetz I bringt keine …

Anzeige
Auf Ihrer Seite

Continentale-Studie 2016: Pflegestärkungsgesetz I bringt keine Entlastung

05.10.2016

Continentale-Studie 2016: Pflegestärkungsgesetz I bringt keine Entlastung © Continentale Versicherungsverbund

Continentale Versicherungsverbund Direktion Dortmund, Ruhrallee 92

Das erste Pflegestärkungsgesetz ist offenbar überwiegend wirkungslos geblieben. Die Continentale hatte im Rahmen ihrer Continentale-Studie 2016 insgesamt 1.000 Menschen befragt, die privat eine oder mehrere Personen pflegen oder betreuen.

„Hat sich Ihre Situation durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit 2015 positiv verändert?“ lautete die Frage. Das Ergebnis: 9 Prozent konnten die Frage gar nicht beantworten. 18 Prozent sagen, sie hätten von dem Gesetz noch nie gehört. Und 47 Prozent sagen, ihre Situation habe sich durch das Gesetz nicht positiv verändert. Lediglich 26 Prozent sagen, das Gesetz habe für eine Verbesserung gesorgt.

80 Prozent der Befragten gaben an, sich um eine Person mit einer Pflegestufe zu kümmern. Selbst bei denjenigen, die einen Menschen mit der Pflegestufe 3 versorgen, meinten 65 Prozent, ihre Situation habe sich nicht verbessert oder sie würden das Gesetz nicht kennen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wollte die Bundesregierung die Situation in der Pflege deutlich verbessern. Unter anderem stellte sie mehr Mittel zur Unterstützung der häuslichen und ambulanten Pflege zur Verfügung. Auch die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause wurden deutlich ausgeweitet.

Die Continentale-Studie erscheint jährlich und ist eine Untersuchung der Continentale Krankenversicherung a.G. in Zusammenarbeit mit TNS Infratest. Die komplette Studie kann kostenlos unter https://www.continentale.de/studien abgerufen werden.

 

Pressekontakt:

Sebastian Grucza
Telefon: +49 231 919-2226
E-Mail: Sebastian.grucza@continentale.de

 

Unternehmen

Continentale Krankenversicherung a.G.
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Internet: www.continentale.de

 

Über Continentale Krankenversicherung a.G.

Die Continentale Krankenversicherung ist die Muttergesellschaft des Continentale Versicherungsverbundes. Sie ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen. Gegründet wurde sie 1926 in Dortmund aus der Eigeninitiative einiger Anhänger der Naturheilkunde heraus.

Heute verwaltet die Continentale Krankenversicherung die Verträge von rund 1,3 Millionen versicherten Personen und Beitragseinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro. Damit gehört die Continentale Krankenversicherung zu den zehn größten privaten Krankenversicherern Deutschlands.

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
KlimaPro

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.