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Basler erweitert GAP24 um Absicherung einer Photovoltaik-Finanzierung

17.10.2016

Basler erweitert GAP24 um Absicherung einer Photovoltaik-Finanzierung © Basler Versicherungen

Basler Versicherungen - Bad Homburg

Bisher war die Forderungsdifferenzversicherung - GAP 24 – nur für Nutzer von geleasten oder finanzierten Kraftfahrzeugen, Nutzfahrzeugen oder Maschinen interessant. Die Basler hat die Produktlinie nun in der Sparte 'Technische Versicherungen' erweitert und bietet ab Oktober zusätzlich die Absicherung der Finanzierung von Photovoltaikversicherungen an.

Mit der neuen ergänzenden Police tragen die Besitzer einer Photovoltaikanlage im Falle eines Schadens nicht die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Restschuldbetrag an den Kreditgeber.

Seit 2002 werden durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regenerative Energien wie Photovoltaik gefördert. Ziel ist es, damit eine Energiewende herbeizuführen. Die Errichtung und der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen werden über spezielle Kredite unterst ützt. Mittlerweile sind ca. 1,5 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert, zwischen 70 und 80 Prozent davon sind finanziert. Über die Jahre hinweg werden die Anlagen bei einer Neuanschaffung immer günstiger. Dieser Preisverfall hat enorme Auswirkungen auf die Entschädigung im Falle eines Totalschadens.

Die Forderungsdifferenzversicherung (GAP24): Optimale Absicherung der Finanzierung von Photovoltaikanlagen

Wird eine Photovoltaikanlage im Falle eines Totalschadens wiederhergestellt, übernimmt die Photovoltaik-Versicherung die Kosten bis zum aktuellen Neuwert einer neuen Anlage. Im Totalschadenfall mit Nichtwiederherstellung der Anlage wird die Photovoltaikversicherung allerdings nur den Zeitwert ersetzen. Der Zeitwert orientiert sich dabei aber nicht am ursprünglichen Kaufpreis, sondern am aktuellen Neupreis einer vergleichbaren Anlage. Durch den konstanten Preisverfall beim Neukauf von Photovoltaikanlagen ist der aktuelle Neupreis immer niedriger als der urspr üngliche Kaufpreis. Dadurch ist die Zeitwertentschädigung bezogen auf den ursprünglichen Kaufpreis wesentlich niedriger. Zudem ist der Zeitwert in der Regel wesentlich kleiner als die Restschuld, die noch bei der Bank für die finanzierte Anlage besteht.

Im Totalschadenfall mit Nichtwiederherstellung der Anlage wird die Bank den ausstehenden Darlehensbetrag einfordern. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Restdarlehen und dem Zeitwert muss der Eigentümer der Anlage komplett alleine tragen. An dieser Stelle kommt die Forderungsdifferenzversicherung (GAP24) zum Einsatz. Sie übernimmt die Differenz zwischen Restschuld und Zeitwerterstattung, so dass der Eigentümer der Photovoltaikanlage keinerlei Kosten tragen muss.

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