Mithilfe des Riester-Reports trefflich auf MiFID II vorbereitet
Jüngst implementierte die Hamburger Netfonds-Gruppe den neuen DWS-Riester-Report in seine Beraterplattform AdWorks. Zielsicher können Berater somit DWS-Riester-Kunden über sämtliche Details – wie etwa zum Stand der Zulagen – informieren wie beraten.
Im Kontext künftiger MiFID II-Anforderungen stellt die bereitgestellte Unterstützung somit ein ideales Instrument für Netfonds-Partner dar, um nachvollziehbar die Qualität der Beratungsdienstleistung zu erhöhen und somit den zukünftigen Bezug von Bestandsprovisionen zu sichern.
Die RiesterRente zeichnet sich durch eine umfangreiche, staatliche Förderung aus. Neben den Zulagen in Form von Grundzulagen, Kinderzulagen und dem Berufseinsteigerbonus besteht auch die Möglichkeit in der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge, bis zum geförderten Maximalbetrag von 4200€ jährlich bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Dadurch können erhebliche Steuervorteile entstehen. Um in den Genuss der vollen Förderung zu gelangen, empfiehlt sich eine jährliche, regelmäßige Prüfung sowohl der Familiensituation als auch Einkommenslage der Kunden.
Um Netfonds-Partnern wie DWS-Riester-Kunden an dieser Stelle einen verbraucherorientierten Mehrwert anzubieten, entschied sich Netfonds zur Einrichtung des DWS-Riester-Reports in ihre Beraterplattform AdWorks. Mit einem Knopfdruck können Makler damit schnell und prägnant zu einzelnen oder allen Kunden einen detaillierten DWS-Riester-Report erstellen und zukommen lassen. Hierbei gibt der Report aufschlussreichen Überblick über zentrale Details wie etwa zur Höhe der Einzahlungen, Allokation und Entwicklung der Anlagen, Endalter, Bewertungssumme, aktuelle Beitragsgarantie oder zu geflossenen Zulagen.
Mittels „Abfragelisten“ ermöglicht das Tool weiterhin eine optimale Kundensegmentierung, wodurch im nächsten Schritt Zielgruppen individuell angesprochen werden können. Beispielhaft filtert das System über einen Zulagen-Check jene Verträge heraus, bei denen noch keine staatliche Förderung feststellbar ist. Im Anschluss können betroffene Kunden durch den Berater schriftlich, telefonisch oder per Email informiert, beziehungsweise beraten werden. Im Ergebnis bleiben Sparer der DWS Altersvorsorge somit immer bestens informiert.