Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige – …

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Änderungen für drei Millionen Pflegebedürftige – die Vorbereitungen sind im Plan

14.09.2016

Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit wird der notwendige Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung vollzogen. Durch die umfassende Berücksichtigung von körperlichen und psychischen/kognitiven Beeinträchtigungen werden die Belange von 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erstmals gleichberechtigt berücksichtigt.

„Mit der Umstellung wird das System gerechter, denn künftig richtet sich die Leistungshöhe der Pflegeversicherung danach, was ein Pflegebedürftiger tatsächlich noch selber kann und was nicht“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, betont: „Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs findet eine grundlegende Änderung der Pflegebegutachtung statt. Ab Januar 2017 wird mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ bei den Medizinischen Diensten ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt.

Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK: Endlich bekommen demenziell erkrankte Menschen, die körperlich noch fit sind, aber ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, die notwendigen Hilfen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege.

 

Pressekontakt:

Florian Lanz
Telefon: 030 206288-4201
Fax: 030 206 288- 84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de

 

Unternehmen

GKV - Spitzenverband
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Internet: www.gkv-spitzenverband.de

 

Über GKV - Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 118 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern.
Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

 

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