Schadenakte Fußball-EM

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Schadenakte Fußball-EM

06.06.2016

Schadenakte Fußball-EM © Allianz

• Unfälle beim Autokorso und dem Grillfest – wer zahlt wann? • Reiserücktritt nach Terrorwarnung – wer trägt die Kosten? • Handy geht als Flaschenöffner kaputt – ein Versicherungsfall?

Ab dem 10. Juni dreht sich 4.590 Minuten alles um Ecken, Einwürfe und Elfmeter – Nachspielzeit und Verlängerung noch nicht mitgerechnet. Dabei geht im Überschwang schon mal etwas zu Bruch, und es stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Schaden? Die Allianz beleuchtet schadenträchtige Situationen und erläutert, wer wann welche Kosten trägt.

Wehende Fahnen, verdeckte Sicht – es kracht

Für Fußballfans geht der Spaß schon vor dem ersten Anpfiff los: Steckfahnen verzieren die Seitenfenster, Überzieher verschönern die Außenspiegel. Die schwarz-rot-goldene Flagge auf der Motorhaube darf auch nicht fehlen. Wer zahlt, wenn sich die Verzierung löst und der Hintermann beim Ausweichmanöver einen Unfall baut?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für Schäden am nachfolgenden Fahrzeug auf. Prallt der Hintermann auf das Fahrzeug des Verursachers und wird dieses beschädigt, muss der Unfallverursacher den Schaden selbst zahlen. Es sei denn, er hat eine Vollkaskoversicherung.

1:0! Und im Freudentaumel das TV-Gerät umgeschmissen

Mit guten Freunden macht Fußballschauen auf der eigenen Terrasse gleich nochmal so viel Spaß. Schnell ist der riesige LED-Bildschirm aus dem Wohnzimmer auf dem Gartentisch aufgebaut. Wer übernimmt die Kosten, wenn jemand, etwa beim Torjubel, am Kabel hängen bleibt und den Bildschirm zu Boden reißt?

Den Bildschirm bezahlt die Privat Haftpflichtversicherung des Stolperers. Wer sein eigenes Gerät kaputtmacht, geht leer aus.

Steak gut durch, Trikot fängt Feuer

Fußballschauen bei Grillsteak und Bier im Garten – eine Stichflamme ruiniert das teure EM-Trikot des besten Freundes. Wer zahlt?

Hat der Grillmeister die Stichflamme und damit den Schaden verursacht, übernimmt dessen Private Haftpflichtversicherung die Kosten. Hat er die Stichflamme nicht durch sein Verhalten erzeugt und hat der beste Freund eine Hausratversicherung, bezahlt diese das Trikot. Trägt der Freund auch noch Brandwunden davon und muss deswegen zum Arzt, kommt die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung auf.

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