Fürs Alter vorsorgen mit dem Arbeitgeber

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Fürs Alter vorsorgen mit dem Arbeitgeber

28.06.2016

Fürs Alter vorsorgen mit dem Arbeitgeber © W&W-Standort in Stuttgart

W&W-Standort in Stuttgart

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung (bAV). Das gilt auch für alle, die nur Teilzeit arbeiten oder einen 450-Euro-Job haben.

Die Württembergische Lebensversicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, empfiehlt, von dem Recht auf eine Betriebsrente Gebrauch zu machen.

Die Altersversorgung in Deutschland basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der Betriebsrente und der privaten Vorsorge. Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis obligatorisch. Dagegen liegen die private und – bei Entgeltumwandlung – auch die betriebliche Altersvorsorge in der Verantwortung des Einzelnen.

Betriebsrente hat viele Vorteile
Bei der privaten Vorsorge, zum Beispiel in Form einer privaten Rentenversicherung, zahlt der Arbeitnehmer seinen Beitrag selbst ein. Dagegen wird der Beitrag zur Betriebsrente direkt vom Bruttogehalt des Mitarbeiters abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und die Höhe der Sozialabgaben reduzieren. Das Nettogehalt sinkt in der Folge lediglich um etwa die Hälfte des eingezahlten Beitrags. Bei einer monatlichen Sparrate von 200 Euro fehlen dem Arbeitnehmer so nur rund 100 Euro netto. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung können in der bAV gespart werden. Das sind in diesem Jahr 2.976 Euro jährlich.

Alle Anwartschaften auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Das heißt, der Beschäftigte behält in jedem Fall seine Anwartschaft auf die vereinbarte Leistung – auch wenn er den Arbeitgeber wechselt oder zeitweise arbeitslos ist. Bei einem Jobwechsel ist der neue Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen und fortzuführen. Die Betriebsrente ist zudem Hartz IV-sicher – das bedeutet, dass die Ersparnisse bei eintretender Arbeitslosigkeit nicht vor Renteneintritt aufgebraucht werden müssen. Die Betriebsrente bleibt für die Arbeitnehmer auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens bestehen.

Sobald man die Betriebsrente bezieht, muss sie versteuert werden – allerdings zu einem dann meist geringeren Steuersatz als während des aktiven Berufslebens. Zudem müssen pflicht- und freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung aus diesen Leistungen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen.

Fünf Wege zur Betriebsrente
Zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge bieten sich fünf unterschiedliche Möglichkeiten: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktzusage/Pensionszusage. Während größere Arbeitgeber ihren Mitarbeitern oft mehrere Möglichkeiten zur Auswahl anbieten, entscheiden sich kleine Betriebe meist für einen einzigen Durchführweg, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Vor Abschluss der Betriebsrente sollte jeder Arbeitnehmer im Gespräch mit dem Verantwortlichen im Unternehmen seine persönlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten in Bezug auf eine Betriebsrente erörtern und bei mehreren Gestaltungsoptionen die optimale Variante für seine Altersvorsorge herausfinden.

 

Pressekontakt:

Evelyn Kilinc
Telefon: 0711 662-724662
Fax: 0711 662-824662
E-Mail: evelyn.kilinc@ww-ag.com

 

Unternehmen

Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart

Internet: www.wuerttembergische.de

 

Über Wüstenrot & Württembergische AG

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe des Vorsorge-Spezialisten, für den rund 13.000 Menschen arbeiten. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

 

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