Warum Makler eine Strafrechtsschutzversicherung brauchen
Makler sind gegen Vermögensschäden verpflichtend versichert. Doch bei Vorwürfen, eine Straftat begangen zu haben, können Vermittler eine böse Überraschung erleben.
Versicherungsmakler sind Risiken ausgesetzt, die nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben können. Bei zivilrechtlichen Vorwürfen springt in der Regel die obligatorische Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ein, wenn bei Kunden Vermögensschäden verursacht werden und diese einen Schadensersatz fordern.
Finanzielle und berufliche Folgen eines Strafverfahrens nicht unterschätzen
„Strafrechtliche Ermittlungen und die Folgen eines Strafverfahrens können, auch wenn keine Straftat begangen wurde, die Existenz eines Unternehmens gefährden“, sagt Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF AG, ein Spezialanbieter von privaten und gewerblichen Sachversicherungen. Verfahrens-, Sachverständigen- und Anwaltskosten können kräftig zu Buche schlagen. Spätestens dann, wenn der Entzug der Gewerbeerlaubnis im Raum steht, geht es nicht nur um finanzielle Folgen, sondern auch um die berufliche Existenz.
Kosten für eine qualifizierte Verteidigung absichern
Mit einer Spezial-Strafrechtsschutzversicherung können Makler Kosten für eine qualifizierte Verteidigung durch Fachanwälte und Sachverständige absichern und unter Umständen bereits im Vorfeld langwierige Verfahren abwenden. „Bei unserem Makler-Tarif CIF:PROtect besteht Versicherungsschutz, solange der Beschuldigte nicht wegen Vorsatzes verurteilt wurde“, erklärt Jörg Winkler. Wird der Makler wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt, muss er die ausgelegten Kosten zurückerstatten.
Allein die Absicht, „solange ich mir nichts zuschulden kommen lasse, muss ich mich nicht vor strafrechtlichen Verfolgungen fürchten!“, schützt nicht. Wie schnell sich ein Versicherungsmakler dem Vorwurf ausgesetzt sehen kann, eine Straftat begangen zu haben, zeigt ein Beispielfall, in dem es um den Vorwurf des Versicherungsbetruges geht. Ein Kunde meldet einen Schadenfall beim Versicherer. Dieser zweifelt aufgrund der Schadenschilderung, dass der Schadenfall so eingetreten sein kann und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Im Weiteren führt der Versicherte nun an, dass nicht er, sondern der Makler die Schadenschilderung erstellt habe. Daraufhin ermittelt der Staatsanwalt gegen den Makler wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug.