Versicherungsschutz für Pedelecs
Am 3. Juni wird das Fahrrad traditionell europaweit gefeiert: Der "Europäische Tag des Fahrrads" findet seit 1998 alljährlich an diesem Tag statt - verbunden mit zahlreichen regionalen Aktionen und Sternfahrten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ergibt sich eine Anzahl von stattlichen 68 Millionen "Drahteseln" allein für Deutschland im Jahr 2015. Auch Fahrräder, die beim Treten durch einen Elektromotor unterstützen, erobern mittlerweile den Markt.
Bekannt sind sie unter der Bezeichnung "Pedelecs", abgeleitet aus "Pedal Electric Cycle". Mit rund zwei Millionen Exemplaren sind sie in Deutschland zwar derzeit noch in der Minderheit, ihre Beliebtheit steigt jedoch kontinuierlich.
Pedelecs werden - abhängig von ihrer Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit - in zwei Klassen eingeteilt. Dies hat Auswirkungen auf die verkehrsrechtliche Einstufung und auch auf den Versicherungsschutz.
"Kleine" Pedelecs
Modelle mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern ("Pedelec 25") gelten rechtlich als Fahrrad. Rund 95 Prozent der in Deutschland betriebenen Pedelecs fallen in diese Kategorie. Sie dürfen auf Fahrradwegen gefahren werden und unterliegen keiner gesetzlichen Helm- und Versicherungspflicht.
Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sachschaden bei der HDI Versicherung AG: "Zur eigenen Sicherheit sollte immer ein Helm getragen werden. Bei einem Sturz oder einer Kollision kann er vor schweren Schädel-Hirn-Verletzungen bewahren und lebensrettend sein." Zusätzliche Sicherheit - zumindest was mögliche finanzielle Folgen eines Unfalls angeht - biete eine private Unfallversicherung, so Manekeller.
Und wenn der Fahrer eines Pedelec einen Schaden verursacht, beispielweise einen Fußgänger anfährt oder ein parkendes Auto touchiert? "In diesem Fall tritt in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Bei HDI sind nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Pedelcs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h mitversichert", erläutert Frank Manekeller. Wer sich ein Pedelec kauft, sollte bei seinem Privat-Haftpflichtversicherer nachfragen, ob Schäden durch den Gebrauch mitversichert sind.
Leistungsstärkere Pedelecs
Das "große" Pedelec, auch bekannt als "Pedelec 45" oder "S-Pedelec", ist fast doppelt so schnell unterwegs, wie sein kleiner Bruder. Mit einer Leistung von bis zu 500 Watt erreicht es eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern. Verkehrsrechtlich gilt es als Kleinkraftrad. Es darf nur auf der Straße oder auf Radwegen gefahren werden, die mit "Mofa frei" gekennzeichnet sind.
Torsten Sauer, Leiter Produktmanagement Kraftfahrt Privat und Firmen bei HDI erklärt: "Ein Helm ist beim Fahren von S-Pedelecs ebenso Pflicht, wie die Fahrerlaubnis der Klasse M. Der Halter benötigt - wie bei einem Mofa - eine Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Die jährlich wechselnden Kennzeichen gibt der Versicherer ab dem Saisonstart zum 01.03. aus."