Fonds Finanz präsentiert Nullzinsrechner
Die Fonds Finanz stellt ihren Vertriebspartnern ab sofort einen kostenfreien Nullzinsrechner für LV-Produkte zur Verfügung. Mit dem neuen Rechner können Makler ihren Kunden einfach und anschaulich die Folgen einer Garantiezinssenkung auf die Prämien und Leistungen von Altersvorsorgeprodukten, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen darlegen. Der Nullzinsrechner wurde im Auftrag der Fonds Finanz von der „iS2 Intelligent Solution Services AG“ entwickelt und ist ab sofort unter www.fondsfinanz.de/nullzinsrechner verfügbar.
Die Vertriebspartner der Fonds Finanz können mithilfe des Nullzinsrechners ihren Kunden darlegen, wie sich eine Absenkung oder ein Wegfall des gesetzlichen Garantiezinses auf die Beiträge bzw. Leistungen von diversen LV-Versicherungsprodukten auswirken wird. Auf diese Weise wird anschaulich, welches Ersparnispotenzial Kunden winkt, die Altersvorsorgeprodukte von Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen noch vor einer Absenkung des Garantiezinses abschließen.
Auslöser für die Entwicklung und Bereitstellung des Rechners ist die aktuelle Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, dank derer eine weitere Absenkung des Höchstrechnungszinses bis hin zu dessen kompletter Abschaffung durch das Bundesfinanzministerium in absehbare Nähe gerückt ist. Für Endkunden bedeutet das, dass sie bei Altersvorsorgeprodukten mit geringerer Leistung bei gleicher Prämie zu rechnen haben, während bei Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen mit höheren Prämien zu rechnen ist. In welcher Höhe die Senkung des Garantiezinses ausfällt, kann derzeit nur vermutet werden. Für Makler ist es aber schon heute essentiell, dass sie ihren Kunden die komplexen Zusammenhänge zwischen Zinsniveau und Prämienhöhe verständlich erklären können. Genau das ermöglicht der neue Nullzinsrechner und spielt je nach Höhe der Zinssenkung unterschiedliche Szenarien durch. In Abhängigkeit von jeweils vier Faktoren wie Eintrittsalter, Laufzeit oder Versicherungsleistung und des neuen Rechnungszinses werden die Änderungen in Leistung und oder Prämie dem Kunden gegenübergestellt. So ist auf einen Blick klar, welche Folgekosten anfallen werden, falls der Abschluss des jeweiligen Vertrags erst nach der Absenkung des Zinsniveaus erfolgt.