Autoverkauf: Was ist zu tun? Musterkaufvertrag …

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Autoverkauf: Was ist zu tun? Musterkaufvertrag benutzen – für Probefahrt den Autoschlüssel nicht leichtfertig aus der Hand

11.05.2016

Autoverkauf: Was ist zu tun? Musterkaufvertrag benutzen – für Probefahrt den Autoschlüssel nicht leichtfertig aus der Hand © HUK-COBURG

Beim privaten Autokauf oder –verkauf hilft ein Musterkaufvertrag

Der Frühling steht vor der Tür: Für viele Autofahrer genau die richtige Zeit, sich ein neues Auto zuzulegen. Soll es ein Gebrauchtes sein, ist der Autokauf von privat an privat immer noch gängige Praxis. Hierbei geht die laufende Kfz-Versicherung automatisch auf den Käufer über. Selbstverständlich kann der neue Eigentümer, aber jederzeit wechseln. Er muss bei der Zulassungsstelle lediglich die Versicherungsbestätigung des neuen Kfz-Versicherers vorlegen.

Bevor es soweit ist, muss allerdings erst der Verkauf über die Bühne gehen. Einen Musterkaufvertrag stellen viele Versicherer ihren Kunden kostenlos zur Verfügung. Oft lässt sich der Vertrag  – wie auch bei der HUK-COBURG (www.huk.de) – einfach von der Website herunterladen. Er sollte neben den Veräußerungsanzeigen auf jeden Fall einen Passus zum Versicherungsschutz enthalten. Darin wird festgehalten, ob man die Versicherung kündigt oder beibehält. Nach dem Verkauf schickt der Verkäufer die von beiden Parteien ausgefüllten Veräußerungsanzeigen sofort an den Versicherer und die Zulassungsstelle.

Hat der Käufer erklärt, die Kfz-Versicherung übernehmen zu wollen, muss er mit dem Verkäufer besprechen, wie sie es mit der Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr halten wollen. Dem Versicherer gegenüber haften beide gleichermaßen. Erklärt der Käufer dagegen, sich einen neuen Kfz-Versicherer zu suchen, darf er die Ummeldung nicht vergessen, ansonsten wird die Zulassungsstelle aktiv und zieht seinen Wagen aus dem Verkehr.

Und noch etwas: Bevor der Käufer Gas gibt und davonfährt, muss er überprüfen, ob tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt er sich die Kfz-Police mit dem dazugehörigen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen. Und selbstverständlich müssen die Kennzeichen gültige amtliche Stempel tragen.

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