Naturheilverfahren beim Auslandsaufenthalt: Was zahlen Krankenversicherungen?

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Naturheilverfahren beim Auslandsaufenthalt: Was zahlen Krankenversicherungen?

04.04.2016

Naturheilverfahren beim Auslandsaufenthalt: Was zahlen Krankenversicherungen? © Agentur Frische Fische

Mirko Kühne Initiator und Projektleiter

Wer für längere Zeit ins Ausland reist und dort im Krankheitsfall auf Naturheilverfahren zurückgreifen will, sollte bei seiner Auslandskrankenversicherung genau hinschauen. Naturheilverfahren erfreuen sich in Deutschland seit Jahren wachsender Beliebtheit, insbesondere bei jungen Menschen. Jüngsten Umfragen zufolge greifen mehr als 60 Prozent der Deutschen regelmäßig auf homöopathische Mittel zurück – mit steigender Tendenz.

Während die Mehrheit der deutschen gesetzlichen Krankenkassen im Kontrast dazu ihre Leistungen bei alternativen Heilmethoden zu Jahresbeginn deutlich reduziert hat, zeigen sich einige Auslandskrankenversicherer weniger restriktiv. Studenten und Schüler, Au-Pairs und Backpacker, die auf bewährte Alternativen zur Schulmedizin zurückgreifen wollen, sollten sich vor der Reise jedoch genau über die Versicherungsbedingungen informieren. Außerdem müssen sie vor Ort einige goldene Regeln beachten, damit ihre Auslandskrankenversicherung die Kosten übernimmt.

Leistungen der Versicherungen variieren
Welche Kosten im Ausland für Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur übernommen werden, hängt von dem individuellen Versicherungspaket ab. Auslandsreisende sollten sich daher ein genaues Bild vom Leistungsumfang machen und idealerweise mehrere Anbieter vergleichen. Versicherer für Auslandsaufenthalte stehen vor der besonderen Herausforderung, dass sich die Gesundheitssysteme im Ausland vom deutschen Gesundheitswesen einerseits und von Land zu Land andererseits unterscheiden. So gibt es in Europa oder Übersee keine einheitlichen Gebührensätze für bestimmte klassische Behandlungen wie in Deutschland und damit kaum Vergleichsmöglichkeiten, ob die Kosten für Naturheilverfahren im adäquaten Verhältnis zu schulmedizinischen Methoden stehen. Die Kosten für letztere sind jedoch die Orientierungsgröße, anhand derer die Versicherer über die Kostenübernahme entscheiden. „Wir erstatten die Kosten für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen, etwa Heilbehandlungen wie Homöopathie, Anthroposophische Medizin und Pflanzenheilkunde“, sagt Mirko Kühne, Initiator und Projektleiter des Online-Portals Auslandskrankenversicherung24.de.

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