msg life ag: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen den Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen zwischen der msg life ag und den Tochtergesellschaften msg life central europe gmbh sowie msg life global gmbh
Der Vorstand der msg life ag, Leinfelden- Echterdingen, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, Ergebnisabführungsverträge zwischen der msg life ag und der Tochtergesellschaft msg life central europe gmbh (vormals: msg life Deutschland GmbH), München, sowie zwischen der msg life ag und der Tochtergesellschaft msg life global gmbh, München, abzuschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben ferner heute beschlossen, die Ergebnisabführungsverträge der kommenden ordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung vorzulegen. Die Zustimmung der Hauptversammlung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ergebnisabführungsverträge.
Die Ergebnisabführungsverträge sollen eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren haben und rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten. Die Ergebnisabführungsverträge beinhalten jeweils die Verpflichtung der msg life central europe gmbh und der msg life global gmbh, ihren ganzen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ermittelten Gewinn an die msg life ag abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die msg life ag, jeden während der Vertragsdauer entstehenden etwaigen Jahresfehlbetrag der msg life central europe gmbh und der msg life global gmbh auszugleichen, der sich nicht durch Entnahmen aus während der Vertragslaufzeit gebildeten Rücklagen ausgleichen lässt.
Emittent:
msg life ag
Investor Relations
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