infinma erweitert Marktstandards in der BU / infinma zertifiziert im 5. Jahr die Qualität von Berufsunfähigkeits-versicherungen.
infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, hat im Rahmen der Untersuchung „Marktstandards in der BU – Stand 04/2016“ im ersten Quartal des Jahres 2016 485 Tarife von 81 Gesellschaften analysiert und in insgesamt 18 Qualitätskriterien gegen den von infinma entwickelten Marktstandard in der BU verglichen.
Der infinma-Marktstandard in einem verwendeten Kriterium definiert sich dabei durch die konkrete Regelung in den Bedingungen, die von der Mehrheit der Produkte verwendet wird.
Wie schon beim letzten Update der Marktstandards im April 2015 hat infinma erneut Veränderungen an den verwendeten Kriterien vorgenommen.
„Der BU-Markt ist wieder in Bewegung geraten. Es geht aktuell nicht mehr so sehr darum, bereits vorhandene Bedingungsmerkmale noch kundenfreundlicher zu gestalten, sondern wir beobachten einen deutlichen Trend hin zu neuen Leistungen bzw. Leistungsauslösern“, erklärte Stephan Franz, Fachbereichsleiter Biometrie bei infinma. „Die Anzahl der Gesellschaften, die eine Leistungskomponente bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit vorsehen sowie Produktlösungen im Zusammenhang mit der Absicherung des Pflegerisikos anbieten, wächst ständig“, ergänzte Franz.
Aus diesem Grund hat infinma die Kriterien „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ und „lebenslange Leistung bei Pflegebedürftigkeit“ neu mit in den Kriterienkatalog aufgenommen. Zudem wurden die Mitwirkungspflichten gesplittet: Es wird jetzt zwischen der Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes und / oder Minderung des BU-Grades und der Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit differenziert.
„Wir wollen damit vor allem erreichen, dass die Versicherer möglichst darauf verzichten, von ihren Kunden Mitwirkungspflichten einzufordern, die sie nach menschlichem Ermessen gar nicht erfüllen können. Welcher Kunde hat schon das medizinische Sachverständnis, um erkennen zu können, dass sich sein BU-Grad gemindert hat“, führte infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz aus. „Da zudem die konkrete Verweisung in der Erstprüfung Statistiken zufolge allenfalls noch eine sehr untergeordnete Rolle spielt, wenn es um die Ablehnung von BU-Ansprüchen geht, verzichten wir nun auf die Verwendung eines eigenen Kriteriums“, so Schulz weiter.
infinma zertifiziert diejenigen Tarife, die in allen Kriterien den ermittelten Marktstandard mindestens erfüllen oder diesen aus Kundensicht übertreffen. Aktuell haben 201 Tarife von 45 Gesellschaften diese Voraussetzungen erfüllt.
Der Ansatz von infinma unterscheidet sich von Bewertungs- oder Ratingverfahren vor allem dadurch, dass keine Gewichtung von Kriterien vorgenommen wird und eine schlechte Merkmalsausprägung in einem Fall nicht durch eine gute Ausprägung in einem anderen Fall ausgeglichen werden kann.