Zurich modifiziert Grundfähigkeitsabsicherung

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Zurich modifiziert Grundfähigkeitsabsicherung

30.03.2016

Zurich modifiziert Grundfähigkeitsabsicherung © Zurich

Gerhard Frieg

Die Zurich Versicherung modifiziert den Grundfähigkeits-Schutzbrief und bietet Kindern mit der neu eingeführten BU-Wechseloption einen späteren lückenlosen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen damit bereits ab deren fünften Lebensjahr eine Absicherung gegen den Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten wie Gehen, Sprechen oder den Gebrauch einer Hand und die damit verbundenen finanziellen Folgen ermöglichen.

Das Zurich Produkt bietet durch die Zahlung einer monatlichen Rente die sofortige finanzielle Sicherheit für den Fall des Verlustes oder Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten. Zu Beginn der ersten Ausbildung, des ersten Studiums oder bei Aufnahme der ersten Berufstätigkeit lässt sich der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitspolice in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Eine Umwandlung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich - und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Andernfalls wird die Grundfähigkeitsversicherung fortgeführt.

Lückenloser Übergang in den BU-Schutz
Wird der Grundfähigkeits-Schutzbrief in die BerufsunfähigkeitsVorsorge umgewandelt, besteht neben den Leistungen bei Berufsunfähigkeit auch finanzielle Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit sowie Unterstützung bei Wiedereingliederung und Überbrückungshilfe bei Einstellung der Krankentagegeldzahlungen des privaten Krankenversicherers. Ebenfalls inklusive ist eine besonders umfangreiche Begleitung und Betreuung des Versicherten im Falle des Falles.

"Berufsunfähigkeit trifft durchschnittlich jeden vierten Deutschen im Laufe seines Arbeitslebens, daher ist die private Vorsorge außerordentlich wichtig. Je früher der Einstieg, desto günstiger ist die Versicherung. Wenn Eltern oder Großeltern dem Nachwuchs schon heute diesen Schutz sichern, ist das optimal", erklärt Gerhard Frieg, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland.

Leistungsauslöser im Schutzbrief angepasst Neben der Einführung der BU-Wechseloption wurden zudem die Leistungen im Grundfähigkeits-Schutzbrief überarbeitet. Neu ist, dass bereits bei Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs einer Hand die monatliche Rente gezahlt wird. Durch die Verbesserung der Leistungsauslöser wird die Absicherung insbesondere für Handwerker noch attraktiver. "Mit der Einführung der BU-Wechseloption und den verbesserten Leistungen ist das Produkt auf dem Markt unschlagbar.
Zudem ist Zurich der einzige Anbieter mit einem Prognosezeitraum* von nur sechs Monaten. Üblich ist im Markt dagegen eher ein Prognosezeitraum von zwölf Monaten", betont Gerhard Frieg.

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