Fakten statt Vorurteile: BU-Leistungsstudie von Franke und Bornberg
Die Ratingagentur Franke und Bornberg analysiert in ihrer aktuellen BU-Leistungsstudie die Regulierungspraxis wichtiger BU-Versicherer. Damit setzt sie auf Fakten statt Vorurteile. Das Fazit: Die Regulierungspraxis der untersuchten Unternehmen hält auch einer kritischen Prüfung stand.
Taktieren, verschleppen, zermürben – geht es um die Regulierungspraxis von Versicherern, stößt man nicht selten auf diese Begriffe. Gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird der Assekuranz häufig Leistungsverweigerung mit System unterstellt. Aber was ist wirklich dran an diesem Vorwurf? Die Ratingagentur Franke und Bornberg geht der Frage auf den Grund. Sie untersucht für ihr BU-Unternehmensrating seit 2004 ausgewählte BU-Versicherer und hat 2014 erstmals Fakten zur BU-Regulierung als „BU-Leistungspraxis-Studie“ öffentlich zugänglich gemacht.
Jetzt stellt Franke und Bornberg eine Neuauflage der Studie vor. Wie bei der letzten Untersuchung ließen auch diesmal die Versicherer AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold die Prüfer für eine umfassende Analyse ins Haus. Sie stehen für 4,7 Millionen BU-Versicherte sowie einen Leistungsbestand von rund 76.000 Verträgen. Allein 2014 verzeichneten die untersuchten Versicherer 22.100 Neuanmeldungen und damit – aufgrund ihrer Marktstellung im BU-Geschäft – mehr als die Hälfte aller Anträge auf private BU-Leistungen in Deutschland.
Die Untersuchung liefert belastbare Daten, die zur Versachlichung der Diskussion beitragen können. Neben umfangreichem Datenmaterial setzt Franke und Bornberg auf detaillierte anonymisierte Stichproben vor Ort. Die Ratingexperten analysierten je Versicherer mindestens 100 Leistungsfallanmeldungen und deren Verlauf. Ablehnungen wurden aufgrund ihrer Bedeutung für Kunden überproportional berücksichtigt.
Bei drei von vier Anträgen wird gezahlt
Die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherte eine beantragte BU-Leistung auch tatsächlich erhalten, ist hoch. Drei von vier BU-Anträgen werden anerkannt. Damit liegt die Leistungsquote deutlich höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo nur jedem zweiten Antrag auf Erwerbsminderungsrente stattgegeben wird. Die Quote von 75 Prozent berücksichtigt keine Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben. Das geschieht übrigens erstaunlich oft. Viele Antragsteller senden den Fragebogen ihres Versicherers trotz Erinnerung nicht zurück.
Fast die Hälfte aller Ablehnungen ist darauf zurückzuführen, dass der vereinbarte BU-Grad – meist 50 Prozent – nicht erreicht wurde. Ein weiteres Viertel aller negativen Entscheide resultiert aus Anfechtungen und Rücktritten. Das legt Rückschlüsse auf die Qualität der Beratung nahe. Aber nicht immer gehen Verletzungen der Anzeigepflicht auf das Konto des Vermittlers. Auch Kunden lassen sich von dem Irrglauben leiten, den gewünschten Schutz nur mit falschen Angaben zu erhalten.
Weniger Rücktritte – aber noch zu viel
Anfechtungen und Rücktritte sind zwar seit Jahren prozentual rückläufig, ihr Anteil ist aber immer noch zu hoch. Denn beide haben für Versicherte fatale Konsequenzen: Sie bekommen keine Leistungen und verlieren überdies ihren Versicherungsschutz für die Zukunft. Da sich Rücktritte und Anfechtungen zumeist als gerichtsfest erweisen, sollten Versicherer auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Antrag noch deutlicher als bisher hinweisen.
Abstrakte und konkrete Verweisung sowie die Forderung nach Umorganisation des Arbeitsplatzes sind auf dem Rückzug und machen weniger als drei Prozent aller Ablehnungen aus. Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, erläutert die Details: „Anders als die öffentliche Diskussion manchmal glauben macht, führt die abstrakte Verweisung nur ein Schattendasein. Obwohl sie häufig als gravierendes Manko gilt, war sie im Jahr 2014 nur für 0,4 Prozent aller Ablehnungen verantwortlich.