Immobiliennahe Versicherungen im Fokus: Machen Sie Ihre Versicherungen sturmfest / Dr. Klein erklärt, welche Versicherungen bei Schäden durch Sturm und Hagel besonders wichtig sind
Anfang des Jahres lag in den meisten Regionen Deutschlands zumindest für einige Tage genügend Schnee, um bei Kindern für freudige Augen zu sorgen. Schnell wurden Schlitten und Schlittschuhe ausgepackt. Doch schnell herrschten wieder eher frühlingshafte Temperaturen. Der Klimawandel beschert uns statt verschneiter Winterlandschaften Regen, Orkanböen und Hagelstürme.
Da begibt sich manch Baum ungewollt in die Horizontale und Dachziegel liegen plötzlich auf der Terrasse. Welche Versicherungen kommen für Schäden, die diese Wetterkapriolen anrichten, eigentlich auf?
Mieter sind in solchen Fällen fein raus: Schäden an der Immobilie oder beispielsweise durch von der Immobilie bei Sturm herabfallende Dachziegel sind Sache des Vermieters. Doch auch dieser kann sich absichern. Schließt der Eigentümer einer Immobilie – egal ob selbst- oder fremdgenutzt – eine Wohngebäudeversicherung ab, bezahlt diese die Kosten für Schäden, die durch Gefahren wie Blitzschlag, Feuer, Sturm und Hagel entstanden sind. Dazu gehören gegebenenfalls selbst Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.
Fallen also beispielsweise bei Sturm (mindestens Windstärke 8) Dachziegel von Ihrem Dach, so zahlt die Reparatur des Daches die Wohngebäudeversicherung. Angenommen, die Dachziegel beschädigen beim Herunterfallen Ihr Terrassendach, so zahlt den Schaden ebenfalls Ihre Wohngebäudeversicherung. Beschädigen Ihre Dachziegel dagegen das Terrassendach des Nachbarn, so zahlt dessen Wohngebäudeversicherung. Sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht im Vorfeld nicht nachgekommen, weil Sie z.B. von losen Dachziegeln wussten, die herunterzufallen drohten, so zahlt die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn zwar, nimmt aber ihre private Haftpflichtversicherung in Regress.
Auch Personenschäden müssen versichert werden
Werden durch die vom Dach fallenden Ziegel Personen verletzt, so kommt es darauf an, wer verletzt wird: Werden ein Nachbar oder mein Gast verletzt, so zahlt meine private Haftpflichtversicherung. Wird jedoch ein Mitglied meiner Familie verletzt, das in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist, so zahlt diese nicht, da es sich dann um einen sogenannten „Eigenschaden“ handelt. Hier würde dann nur eine private Unfallversicherung greifen.
Angenommen, durch das Loch im Dach tritt Regen ein und das Parkett quillt auf. Für diesen Schaden steht wieder die Wohngebäudeversicherung gerade. Für Schäden an Möbeln oder einem Computer hingegen wäre die Hausratversicherung zuständig. Beschädigen die Ziegel ein Auto, übernimmt den Schaden in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung.
Vermieter benötigen besonderen Versicherungsschutz
Sofern in den vorgenannten Fällen die private Haftpflichtversicherung eintritt, so gilt dies in der Regel nur bei selbstbewohnten Immobilien. Wird das Haus oder die Wohnung vermietet, ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sehr sinnvoll, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Einige Versicherungen bieten inzwischen auch private Haftpflichtversicherungen an, bei denen eine solche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter inkludiert ist.
Alles ganz schön kompliziert? Wohl wahr! Deshalb sollten Sie dringend jemanden fragen, der sich damit auskennt. Unsere Dr.-Klein-Experten vor Ort beraten Sie gern.
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherungen finden Sie auch auf den Web-Seiten von Dr. Klein unter www.drklein.de/gebaeudeversicherung.html.
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