Immobiliennahe Versicherungen im Fokus: Machen Sie …

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Immobiliennahe Versicherungen im Fokus: Machen Sie Ihre Versicherungen sturmfest / Dr. Klein erklärt, welche Versicherungen bei Schäden durch Sturm und Hagel besonders wichtig sind

09.02.2016

Anfang des Jahres lag in den meisten Regionen Deutschlands zumindest für einige Tage genügend Schnee, um bei Kindern für freudige Augen zu sorgen. Schnell wurden Schlitten und Schlittschuhe ausgepackt. Doch schnell herrschten wieder eher frühlingshafte Temperaturen. Der Klimawandel beschert uns statt verschneiter Winterlandschaften Regen, Orkanböen und Hagelstürme.

Da begibt sich manch Baum ungewollt in die Horizontale und Dachziegel liegen plötzlich auf der Terrasse. Welche Versicherungen kommen für Schäden, die diese Wetterkapriolen anrichten, eigentlich auf?

 

Mieter sind in solchen Fällen fein raus: Schäden an der Immobilie oder beispielsweise durch von der Immobilie bei Sturm herabfallende Dachziegel sind Sache des Vermieters. Doch auch dieser kann sich absichern. Schließt der Eigentümer einer Immobilie – egal ob selbst- oder fremdgenutzt – eine  Wohngebäudeversicherung ab, bezahlt diese die Kosten für Schäden, die durch Gefahren wie Blitzschlag, Feuer, Sturm und Hagel entstanden sind. Dazu gehören gegebenenfalls selbst Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Fallen also beispielsweise bei Sturm (mindestens Windstärke 8) Dachziegel von Ihrem Dach, so zahlt die Reparatur des Daches die Wohngebäudeversicherung. Angenommen, die Dachziegel beschädigen beim Herunterfallen Ihr Terrassendach, so zahlt den Schaden ebenfalls Ihre Wohngebäudeversicherung. Beschädigen Ihre Dachziegel dagegen das Terrassendach des Nachbarn, so zahlt dessen Wohngebäudeversicherung. Sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht im Vorfeld nicht nachgekommen, weil Sie z.B. von losen Dachziegeln wussten, die herunterzufallen drohten, so zahlt die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn zwar, nimmt aber ihre private Haftpflichtversicherung in Regress.

Auch Personenschäden müssen versichert werden

Werden durch die vom Dach fallenden Ziegel Personen verletzt, so kommt es darauf an, wer verletzt wird: Werden ein Nachbar oder mein Gast verletzt, so zahlt meine private Haftpflichtversicherung. Wird jedoch ein Mitglied meiner Familie verletzt, das in der Haftpflichtversicherung mitversichert ist, so zahlt diese nicht, da es sich dann um einen sogenannten „Eigenschaden“ handelt. Hier würde dann nur eine private Unfallversicherung greifen.

Angenommen, durch das Loch im Dach tritt Regen ein und das Parkett quillt auf. Für diesen Schaden steht wieder die Wohngebäudeversicherung gerade. Für Schäden an Möbeln oder einem Computer hingegen wäre die Hausratversicherung zuständig. Beschädigen die Ziegel ein Auto, übernimmt den Schaden in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung.

Vermieter benötigen besonderen Versicherungsschutz

Sofern in den vorgenannten Fällen die private Haftpflichtversicherung eintritt, so gilt dies in der Regel nur bei selbstbewohnten Immobilien. Wird das Haus oder die Wohnung vermietet, ist der Abschluss einer Haus- und  Grundbesitzerhaftpflicht sehr sinnvoll, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Einige Versicherungen bieten inzwischen auch private Haftpflichtversicherungen an, bei denen eine solche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Vermieter inkludiert ist.

Alles ganz schön kompliziert? Wohl wahr! Deshalb sollten Sie dringend jemanden fragen, der sich damit auskennt. Unsere Dr.-Klein-Experten vor Ort beraten Sie gern.

Weitere Informationen zur Gebäudeversicherungen finden Sie auch auf den Web-Seiten von Dr. Klein unter www.drklein.de/gebaeudeversicherung.html.

Über Dr. Klein
Dr. Klein ist ein unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund 650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge.
Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den Kunden von Dr. Klein stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dafür wurde das Unternehmen u.a. von Springer-Fachmedien als „vorbildlicher Finanzvertrieb“ und von n-tv mit dem „Deutschen Fairnesspreis“ 2014 und 2015 ausgezeichnet. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse im SDAX gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.

 

 

Pressekontakt:

Sven Westmattelmann
Telefon: +49 (0) 30 / 42086 -1935
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E-Mail: presse@drklein.de

 

Unternehmen

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23558 Lübeck

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