Das bringt 2016 für Makler – …

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Das bringt 2016 für Makler – „Den Gürtel enger schnallen“

12.01.2016

• Neues Zusatzgeschäft für Makler: die Betriebliche BU-Versicherung • EU-Parlament beschließt IDD: Folgen für Makler • Jahresausblick 2016: Was erwartet die Branche?

Der Begriff Digitalisierung ist gerade in Aller Munde. Er klingt modern, jung und fortschrittlich. Jeder will digitalisieren, möglichst schnell, möglichst viel. So auch in der Versicherungsbranche. Die Technik entwickelt sich rasant, der Kunde verändert sein Verhalten. Versicherungsvermittler, die darauf keine Antworten finden, werden langfristig hinterherlaufen. Diese und viele mehr sind die Erkenntnisse der ersten Ausgabe des Gothaer Online-Videomagazins MaklerTV des Jahres 2016. Die Branchenkenner Marco Sadek, Geschäftsführer biometric underwriting, Martin Klein des Votum Verbands sowie Dr. Marc Surminski, Chefredakteur der Zeitschrift für Versicherungswesen, stehen Moderatorin Inga Wegemann Rede und Antwort. Und das mit interessanten Aussagen zur Gegenwart und Zukunft der Branche.

Im ersten Beitrag der rund 15-minütigen Sendung geht es um ertragreiches Zusatzgeschäft mit der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Biometric underwriting-Geschäftsführer Marco Sadek: „Wir bieten Maklern keine Partnerschaften an, sondern einen Pakt. Wir wollen, dass in Deutschland kein Mensch mehr wegen Berufsunfähigkeit seine Existenz verliert“. Seine Argumente: „95 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sind ohne ausreichenden Berufsunfähigkeits-Schutz. Der Staat hat keine Lösung – wir haben eine. Wir bieten Maklern das System, die Werkzeuge, das Marketing, Schulungen und die Umsetzung – und vor allen Dingen finanziellen Erfolg.“

Thema zwei widmet sich der Insurance Distribution Directive, kurz IDD, dem neuen Regelwerk für den Vertrieb von Versicherungen. Beschlossen vom Europäischen Parlament Ende des vorigen Jahres setzt diese Richtlinie europaweit Standards und soll für mehr Transparenz sorgen – und höhere Beratungsqualität. Was da konkret Neues auf den Vermittler zukommt, erklärt Martin Klein, Geschäftsführer des Votum Verbands: „Wir werden kein Provisionsverbot bekommen und auch das Thema Provisionsoffenlegung steht nicht mehr im Vordergrund. Das Thema ist Kostenoffenlegung – der gesamte Kostenbereich einer Versicherung rückt in den Mittelpunkt. Das IDD ist offener als der deutsche Gesetzgeber. Bei der Vergütungsgestaltung für Makler wird es auf IDD-Ebene drei Möglichkeiten geben: Provision, Honorar und Mischmodelle. Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten stehen nicht nur die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden im Vordergrund, sondern seine komplette finanzielle Situation mit den Schwerpunkten Risikotoleranz und auch Risikotragfähigkeit. Und mit der Brancheninitiative gut beraten sind wir auf dem richtigen Weg."

 

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