Hebammenverband verweigert Einigung auf einfaches Formular …

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Hebammenverband verweigert Einigung auf einfaches Formular für Ausgleich bei Haftpflichtversicherung

09.12.2015

Der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände haben sich bei Gesprächen Anfang Dezember im Nachgang zum aktuellen Schiedsspruch noch nicht einmal auf ein einfaches Antragsformular für den Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten verständigen können. Der GKV-Spitzenverband bedauert dies sehr.

Um den Hebammen mit Geburtshilfe dennoch ein reibungsloses und unbürokratisches Ausgleichsverfahren zu ermöglichen, wird er bis Ende des Jahres ein entsprechendes Antragsformular mit Erläuterungen anbieten. Geplant ist, den Haftpflichtkostenausgleich über ein elektronisches datenbankunterstütztes Verfahren zu berechnen und anzuweisen.

Während der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) das Vorhaben eines abgestimmten Formulars mitgetragen hätte, lehnte der Deutsche Hebammenverband, der alleine ca. 2.300 vom Sicherstellungs-Haftpflichtzuschlag begünstigte Hebammen mit Geburtshilfe vertritt, dies ab. Selbst redaktionelle Anpassungen des statistischen Erhebungsbogens (z. B. Anzahl von Hausgeburten und ggf. Verlegung ins Krankenhaus) konnten nicht einvernehmlich erfolgen, obwohl die Hebammenverbände selbst dies nach dem Schiedsspruch als notwendig angesehen hatten. Offenbar scheint für den DHV eine Zusammenarbeit unvorteilhaft zu sein, da er eine Klage gegen den Schiedsspruch angekündigt hat.

Kleiner Erfolg: Hebammenverband will Versicherungsunterlagen bereitstellen
Ein wichtiger Punkt für ein schlankes und einfaches Verfahren zum Ausgleich der gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten scheint trotz der oben beschriebenen Kontroverse geklärt: Der DHV hat dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zugestimmt, sämtliche Versicherungsunterlagen für alle Mitglieder zur Verfügung zu stellen. Alternativ hätte jede einzelne der ca. 2.300 DHV-Mitgliedshebammen mit Geburtshilfe selbst bei ihrer Versicherung, der Bayerischen Versicherungskammer, die Unterlagen anfordern und an den GKV-Spitzenverband übermitteln müssen. Genau diesen bürokratischen Aufwand für die einzelnen Hebammen hofft der GKV-Spitzenverband zu vermeiden. Ob das tatsächlich gelingt, wird davon abhängen, ob der Ankündigung des Hebammenverbandes auch Taten folgen. Bisher hatte der DHV - letztmalig in der Schiedsstelle im Herbst 2015 - die Vorlage sämtlicher Versicherungsunterlagen verweigert.

Laut dem Schiedsstellenbeschluss müssen die Hebammen mit Geburtshilfe ihrem Antrag auf Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Versicherungsunterlagen beifügen. Erfolgt das nicht, soll der GKV-Spitzenverband 250 Euro pro Jahr vom Betrag zum Ausgleich der gestiegenen Prämien einbehalten, hatte die Schiedsstelle entschieden.

 

 

Pressekontakt:

Ann Marini
Telefon: 030-2062884210
Fax: 030-20628884210
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de

 

Unternehmen

GKV - Spitzenverband
Reinhardtstr. 30
10117 Berlin

Internet: www.gkv-spitzenverband.de

 

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