Das ändert sich 2016 in der …

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Das ändert sich 2016 in der GKV / ARAG Experten zu Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

18.12.2015

Wie in jedem Jahr, so bringt auch der Jahreswechsel 2015/2016 wieder zahlreiche Neuerungen mit sich: Einige betreffen Patienten und Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. ARAG Experten geben Ihnen einen Überblick über die Änderungen.

Schneller Termine beim Facharzt
Termine bei einem Facharzt sind für Kassenpatienten allzu oft erst nach monatelangen Wartezeiten zu haben. Das soll sich jetzt ändern: Gesetzlich Versicherte haben ab 2016 ein Recht auf einen Termin beim Facharzt innerhalb von vier Wochen. Ab Januar wird in jedem Bundesland eine Servicestelle der Kassenärzte die schnellere Terminvergabe organisieren. Sie soll den Versicherten innerhalb einer Woche einen Praxistermin in zumutbarer Entfernung vorschlagen. Die Wartezeit bis zum Termin darf nicht länger als vier Wochen sein.

Krankengeld-Auszahlschein entfällt
Im kommenden Jahr wird Ihnen Ihr Arzt im Krankheitsfall eine neu gestaltete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – den sogenannten „gelben Zettel“ - ausstellen. Diese soll vor allem den Bezug von Krankengeld vereinfachen. Der bisher zusätzlich nötige Krankengeld-Auszahlschein, den Versicherte vom Arzt ausfüllen lassen und an ihre Krankenkasse schicken mussten, entfällt künftig damit.

Beiträge
Zuerst die gute Nachricht: Die Beitragssätze in der Sozialversicherung steigen 2016 nicht! In der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt es beim allgemeinen Grundbeitragssatz von 14,6 Prozent. Aufgrund der weiter steigenden Gesundheitskosten wird sich allerdings der zusätzliche kassenindividuelle Beitragssatz für viele Versicherte erhöhen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen kassenindividuellen Beitragssatz für 2016 auf 1,1 Prozent festgelegt. Das entspricht einem Gesamtbeitragssatz von 15,7 Prozent. Den individuellen Zusatzbeitrag für ihre Mitglieder legt jede Kasse bis Jahresende fest. Er wird von den Arbeitnehmern alleine getragen. Der Arbeitgeberanteil steigt nicht.

Keine Mitversicherung für ALG-II-Bezieher
Empfänger von Arbeitslosengeld II, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, müssen sich ab 1. Januar 2016 über eine eigene Mitgliedschaft versichern. Die gesetzliche Neuregelung schreibt vor, dass die bestehende Familienversicherung zum 31. Dezember 2015 endet. Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Umstellung automatisch. Die betroffenen Versicherten sind über den Vorgang in der Regel schon informiert worden. Tipp: Beziehen Sie derzeit ALG II und haben Sie noch nichts von Ihrer Krankenkasse gehört, sollten Sie laut ARAG Experten nachfragen, damit keine Versicherungslücken entstehen.

 

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