Versicherungsverkauf weiterhin möglich / EU-Parlament verabschiedet …

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Versicherungsverkauf weiterhin möglich / EU-Parlament verabschiedet Versicherungsvermittlerrichtlinie

26.11.2015

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament der Europäischen Union (EU) ist die neue Versicherungsvermittlerrichtlinie am 24. November 2015 vom EU-Parlament verabschiedet worden. Zuvor hatte der parlamentarische Berichterstatter, Dr. Werner Langen, den erzielten Kompromiss am 24. November 2015 dem Parlament in 2. Lesung vorgestellt.

„Der nun gefundene Kompromiss entspricht zwar nicht in allen Teilen dem ursprünglichen Wunsch der Reisebranche, doch wir können damit gut leben“, stellt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) klar. „Insgesamt trägt der Kompromiss den Interessen der Branche und der Verbraucher gleichermaßen Rechnung. Wir sind froh, dass wir weitere Beschränkungen für die Branche verhindern konnten und der Versicherungsverkauf im Reisebüro damit weiterhin gewährleistet ist.“

Der Beratungsprozess war lang und zäh. Zudem haben die diversen Vorstöße von Kommission und Parlament, gerade in Bezug auf die Gestaltung des Ausnahmebereichs und des Schwellenwerts, für große Beunruhigung unter den betroffenen Berufsgruppen gesorgt. Es war lange Zeit fraglich, ob Reisebüros überhaupt noch Reiseversicherungen würden verkaufen können. Das Ziel des DRV, die bisherige pragmatische Regelung mit einem Sockelfreibetrag zu halten, wurde angesichts dieser Entwicklungen deutlich in Frage gestellt.

Der Schwellenwert, bis zu dem Reiseversicherungen ohne Berücksichtigung der Auflagen der Versicherungsvermittlerrichtlinie vertrieben werden können, liegt für eine Vertragslaufzeit von unter drei Monaten pauschal bei 200 Euro pro Person. Nach dem dritten Monat entwickelt sich der Grenzwert dynamisch, d.h. er steigt pro Tag Vertragslaufzeit um 1,64 Euro an. Das führt dazu, dass Jahresverträge nun 598,60 Euro betragen dürfen, ohne in den Anwendungsbereich der Richtlinie zu geraten. Damit wird die bisherige Grenze von 500 Euro deutlich überschritten, was von Seiten des Reisevertriebs und Versicherungsbranche gleichermaßen begrüßt wird.

Mit der Verabschiedung durch das Parlament kann die Richtlinie nun voraussichtlich bis Ende 2015 in Kraft treten. Im kommenden Jahr wird sich entsprechend der Bundestag mit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht befassen müssen. Die EU lässt den Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit für die entsprechende Implementierung. Bis dahin muss der Bundestag geregelt haben, welche konkreten Anforderungen er an den Vertrieb höherpreisiger Reiseversicherungen (oberhalb des Schwellenwerts) stellt. Dies betrifft dann vor allem die Fragen der Registrierung von Vermittlern sowie Qualitätssicherung im Vertrieb und Aspekte der Qualifizierung von Fachkräften. Der DRV steht in diesem Zusammenhang im engen Dialog mit dem zuständigen Ministerium und wird sich dafür einsetzen, dass die Anforderungen an den Vertrieb angemessen ausfallen. Der DRV wird auch gegenüber dem Bundestag deutlich machen, dass sowohl Reisebüros als auch Urlauber davon profitieren, wenn Reise und Reiseversicherung auch künftig aus einer Hand erworben werden können.

Auszug aus den DRV-Politikthemen 3-2015

 

 

Pressekontakt:

Sibylle Zeuch
Telefon: 030 / 28406 - 15
Fax: 030 / 28406 - 32
E-Mail: presse@drv.de

 

Unternehmen

DRV Deutscher ReiseVerband e. V.
Schicklerstraße 5 - 7
10179 Berlin

Internet: www.drv.de

 

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