Kündigung der Autoversicherung verstreicht – Wechseltipps …

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Kündigung der Autoversicherung verstreicht – Wechseltipps helfen

24.11.2015

Viele Autofahrer können ihre Kosten für die Autoversicherung durch einen Wechsel reduzieren. Dafür muss aber jetzt gehandelt werden, da der übliche Stichtag zur Kündigung der Autoversicherung verstreicht. Bis zum 30. November muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Doch nicht nur der Preis ist entscheidend, sondern auch die Leistung. Wechseltipps der GVI erleichtern die Auswahl.

Die meisten Tarife der Autoversicherungen sehen eine Hauptfälligkeit zum 1. Januar vor. Auf Grund der einheitlichen Kündigungsfrist von einem Monat, muss die Kündigung bis zum 30. November dem Versicherer vorliegen. Ein Wechseltipp ist, den Nachweis (z.B. Faxprotokoll, Einschreibebeleg, Eingangsbestätigungs-Email) aufzubewahren, rät Siegfried Karle, Präsident der GVI.

 

Ein weiterer Wechseltipp des Experten ist die Prüfung der Leistungen der Autoversicherung. „Rabatte durch Werkstattbindung kann sich bei einem Schadensfall als gefährliche Falle herausstellen. Achten Sie beispielsweise bei der Wildschadenklausel auf den Einschluss von Tieren aller Art, oder auf den Einschluss von Schäden durch
Marderbiss“, so Siegfried Karle.

 

Weitere Wechseltipps zum Thema „Autoversicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Autoversicherung“ und „Online-Vergleichsrechner Autoversicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

 

 

Pressekontakt:

Siegfried Karle
Telefon: 07131-91332-20
E-Mail: presse@geldundverbraucher.de

 

Unternehmen

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn

Internet: www.geldundverbraucher.de/

 

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