DKV verdoppelt Leistungen der Pflegeversicherung

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DKV verdoppelt Leistungen der Pflegeversicherung

19.10.2015

Die DKV Deutsche Krankenversicherung bringt zwei neue Produkte in der Pflegezusatzversicherung auf den Markt. Ein Pflegetagegeld und einen Tarif, der die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für den Kunden verdoppelt. Damit will der Marktführer in der Zusatzversicherung neue Zielgruppen ansprechen.

Der „Pflegeverdoppler PZU 100“ funktioniert ähnlich wie vergleichbare Tarife in der Zahnzusatzversicherung, bei denen der Festzuschuss für den Kunden verdoppelt wird. „Wir wollten vor allem ein Produkt entwickeln, das einfach und schnell zu verstehen ist. Das Prinzip des Verdopplers leuchtet sofort ein“, erklärt Benno Schmeing, Leiter des Produktmanagements der DKV. Der Tarif passt sich an Leistungsänderungen der gesetzlichen Pflegeversicherung automatisch an. Er verdoppelt nicht nur den gesetzlichen Anteil an den monatlichen Pflegekosten, sondern auch spezielle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, etwa für Umbauten im Haus, Kurzzeitpflege und die Betreuung bei Demenz. Das zweite neue Produkt ist ein Pflegetagegeld, mit dem bis zu 160 Euro pro Kalendertag versichert werden können.

Der Entwicklung der neuen Produkte ging eine umfangreiche Marktforschung voraus. „Wir haben darin zwei Dinge festgestellt, die besonders wichtig sind“, so Schmeing. „Zum einen: Die Menschen haben Angst und verdrängen das Thema Pflege, obwohl sie wissen, wie wichtig Vorsorge ist. Zum anderen: Viele trauen sich nur wenig Wissen zum Thema Pflegeversicherung zu.“ Folglich wollte Schmeing Produkte entwickeln, mit denen man sich nicht lange beschäftigen muss, um sie zu verstehen, und bei denen wenig Vorwissen erforderlich ist. „Wir hoffen, damit auch stärker eine jüngere Zielgruppe anzusprechen. Bisher schließen die Menschen Pflegeversicherungen meist erst zwischen 40 und 50 Jahren ab. Wer aber jünger einsteigt, zahlt sein ganzes Leben lang niedrigere Beiträge.“

Anfang 2017 tritt der Teil des zweiten Pflegestärkungsgesetz in Kraft, der die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit werden in fast allen Pflegezusatzversicherungen Leistungsänderungen notwendig. Für den Pflegeverdoppler trifft das nicht zu, er bildet immer automatisch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach.

Einzelheiten zu den Tarifen finden Sie unter DKV-Pflegezusatzversicherung.

Informationen zu den Themen Angst, Verdrängung und Wissen über Pflege finden Sie auch in der DKV-Pflegestudie.

 

 

Pressekontakt:

Sybille Schneider
Telefon: 0211 477-5187
Fax: 0211 477 - 1511
E-Mail: media-relations@ergo.de

 

Unternehmen

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf

Internet: www.ergo.com

 

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