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Continentale: Einzigartiges Serviceversprechen in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge

29.10.2015

Die Continentale Lebensversicherung setzt beim premiumService in der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsvorsorge mit einem einzigartigen Serviceversprechen im Leistungsfall und einem nochmals vereinfachten Antragsprozess neue Maßstäbe. Eine Besonderheit im Markt: Nutzt der Kunde den Medical Home Service (MHS), kann er auf das Ausfüllen der Gesundheitsfragen im Antrag verzichten. Vermittlern garantiert die Continentale in diesem Fall eine Haftungsfreistellung in Bezug auf die vom MHS gestellten Gesundheitsfragen.

Persönliche, unbürokratische und schnelle Hilfe im BU- oder EU-Leistungsfall
Das Serviceversprechen hält die Continentale für jeden ihrer BU- oder EU-Kunden schriftlich mit einem Zertifikat fest. Darin sagt sie zu, im Leistungsfall einzigartige Servicegrundsätze einzuhalten: Nach der Meldung der BU oder EU nimmt ein Experte des Versicherers innerhalb von 48 Stunden Kontakt mit dem Kunden auf. Die Continentale bündelt notwendige Nachfragen und bearbeitet alle eingehenden Unterlagen innerhalb von vier Wochen. In diesem Zeitraum hat der Kunde immer einen festen persönlichen Ansprechpartner. Sollte die Continentale wider Erwarten diese Servicegrundsätze nicht einhalten können, erhält der Kunde 50 Euro.
 

Dr. Dr. Michael Fauser

„Was macht einen optimalen Versicherungsschutz aus? Er muss hochwertig und zuverlässig sein. Zuverlässigkeit beginnt bereits bei Antragstellung und wird vor allem dann spürbar, wenn es ganz besonders darauf ankommt: im Leistungsfall. Wer berufs- oder erwerbsunfähig wird, befindet sich ohnehin in einer äußerst schwierigen Situation. Wir wollen die Betroffenen nicht alleine lassen. Daher haben wir uns zum Ziel gesetzt, persönlich, unbürokratisch und schnell zu helfen“, so Dr. Dr. Michael Fauser, Leben-Vorstand im Continentale Versicherungsverbund.

Mehr Sicherheit bei den Gesundheitsfragen
Auch die Antragstellung ist einfach, bequem und sicher: Mit dem neuen Prozess ist im Leistungsfall die Frage, ob der Versicherungsnehmer möglicherweise die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt hat, kein Thema mehr. Ist bei einem hohen Versicherungsschutz eine medizinische Untersuchung notwendig oder möchte der Kunde einfach auf Nummer sicher gehen, kann er mit dem MHS kostenlos seinen Gesundheitszustand komfortabel zuhause oder am Arbeitsplatz zu einem gewünschten Termin erfassen lassen. Ein weiterer Vorteil: Der Kunde kann in diesem Fall darauf verzichten, die Gesundheitsfragen im Antrag zu beantworten. Das ist jetzt bereits bei versicherten BU-/EU-Renten von mehr als 1.500 Euro monatlich möglich.

Vermittler wird von der Haftung freigestellt
Für den Vermittler ist der neue Ausfüllverzicht ebenfalls ein Gewinn. Denn er muss sich nicht mehr um die Gesundheitsfragen im Antrag kümmern. Das Beste: Er wird in Bezug auf die vom MHS gestellten Gesundheitsfragen von der Haftung freigestellt. Dies garantiert die Continentale schriftlich in einer Haftungsfreistellungserklärung. Das bedeutet für den Vertriebspartner mehr Beratungssicherheit und eine deutliche Zeitersparnis. Das Ergebnis der Risikoprüfung und die Versicherungspolice liegen schneller vor, was wiederum die Kundenzufriedenheit erhöht.

Weitere Pluspunkte des premiumService: Der MHS hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern kommt auf Wunsch auch im Leistungsfall kostenlos zum Kunden nach Hause und unterstützt ihn dabei, die Unterlagen auszufüllen. Dieser Service ist für ihn kostenlos. Neben dem Support vor Ort bietet die Continentale auch einen Tele-Support an. Hierbei geht ein persönlicher Ansprechpartner telefonisch mit dem Kunden den Leistungsantrag durch.

 

Weitere Informationen finden interessierte Vermittler unter www.contactm.de/premiumservice.
 

 

Pressekontakt:

Bernd Goletz
Telefon: +49 231 919-2255
Fax: +49 231 919-2226
E-Mail: bernd.goletz@continentale.de

 

Unternehmen

Continentale
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Internet: www.continentale.de

 

Über Continentale

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.

 

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