BVK: Provisionsabgabeverbot jetzt gesetzlich verankern

Anzeige
Kundenzeitung

BVK: Provisionsabgabeverbot jetzt gesetzlich verankern

14.10.2015

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vertritt im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) des Bundesfinanzministeriums nach wie vor fest die Auffassung, dass das Provisionsabgabeverbot aufrechterhalten bleiben muss.

„Das Provisionsabgabeverbot hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, stellt BVK-Präsident Michael H. Heinz fest. „Ohne Abgabeverbot ist zu befürchten, dass der Versicherungsnehmer zu schnellen Abschlüssen animiert und der Kunde selbst verleitet wird, nicht nach seinem eigenen Bedarf Versicherungsverträge abzuschließen, sondern nach der Höhe der Provision, die an ihn fließt, entscheidet.“

Der BVK schlägt daher schon seit Jahren vor, dieses Vergütungsabgabeverbot mit einer eigenen gesetzlichen Regelung im VAG stärker zu verankern. Gleichzeitig sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermächtigt werden, wirksamer und informativer die Zusammenarbeit zwischen Verbrauchern und Verbänden zu gestalten, so dass auch Anzeigende von Verstößen gegen das Provisionsabgabeverbot über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen informiert werden können.

„Das wäre wirklicher Verbraucherschutz!“, betont der BVK-Präsident. „Dann könnten auch fragwürdige Geschäftsmodelle, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden.“

 

BVK-Pressestelle

Telefon 0228 – 22805 - 28

Telefax 0228 – 22805 - 50

E-Mail bvk-pressestelle@bvk.de

Internet www.bvk.de

Hauptgeschäftsführung
Kekuléstraße 12
53115 Bonn

Hauptstadtbüro
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
 

 

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Cyber

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.