Schäden am Musikinstrument – so sind …

Schäden am Musikinstrument – so sind sie gut abgesichert

09.09.2015

Wie Hobby-Musiker ihre Schätze gegen Schäden absichern können / Musik gilt als eines der schönsten Hobbys: Nach Angaben des Deutschen Musikinformationszentrums (miz) spielen in Deutschland mindestens neun Millionen Menschen in ihrer Freizeit ein Instrument. Häufig investieren die Hobby-Musiker ein kleines Vermögen in ihre Instrumente. Wie sie Geige, Cello & Co. gegen Verlust und Beschädigung schützen können, weiß Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO.

Ein Altsaxophon für 2.000 Euro, ein Kontrabass für 4.000 Euro: Selbst Hobby-Musiker besitzen oft Instrumente im Wert von mehreren tausend Euro. „Fällt dann beispielsweise eine Geige durch eine Unachtsamkeit herunter, können schnell hohe Kosten auf den Besitzer zukommen – für die Reparatur und unter Umständen auch für ein Ersatzinstrument“, erklärt Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO. Denn bei den empfindlichen Instrumenten reicht oft eine winzige Delle und der Klang ist verfälscht. Auch Diebstähle von Musikinstrumenten sind leider keine Seltenheit – das zeigt die Seite der Deutschen Orchestervereinigung DOV (www.dov.org), wo Betroffene ihre gestohlenen Instrumente melden können.

Was leistet eine Instrumentenversicherung?

Musiker können ihre Instrumente zwar in der Hausratversicherung mitversichern. Sie umfasst aber nur Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Leitungswasser im Haus beziehungsweise in der Wohnung entstehen. Wer musiziert, ist dagegen häufig unterwegs: Zum Musikunterricht, zur Orchesterprobe, zum Konzert. Kommt es dabei zu einer Beschädigung oder einem Diebstahl, greift keine Hausratversicherung, da es sich um sogenannte Transportschäden handelt. Um in so einem Fall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben – und vielleicht länger nicht musizieren zu können – empfiehlt sich eine Instrumentenversicherung. „Die Versicherung bietet eine „All-Gefahren-Abdeckung“, erklärt Rolf Mertens. „Das heißt, sie deckt fast alle denkbaren Gefahren ab.“ Für ein beschädigtes Musikinstrument übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten, bei einem Diebstahl den finanziellen Aufwand für eine Ersatzbeschaffung. Aber: Für Gebrauchsspuren, Kratzer oder Herstellerfehler leistet sie nicht. Übrigens: Obwohl Pianisten selten ihr Klavier transportieren, sollten auch sie über eine Instrumentenversicherung nachdenken. Gerade bei einem wertvollen Flügel empfiehlt der ERGO Experte zu überprüfen, ob die Hausratversicherung einen ausreichenden Schutz bietet, beispielsweise wenn ein Glas auf dem Flügel umkippt und der Inhalt in das Instrumenteninnere fließt.

Neuwert oder Zeitwert?

Basis für die Versicherungssumme ist der Anschaffungspreis, auch Neuwert genannt. Allerdings kann sich der Wert eines Instruments im Laufe der Zeit ändern: So können beispielsweise einige Streichinstrumente an Wert gewinnen, je älter sie werden. Dann empfiehlt Rolf Mertens, den sogenannten Zeitwert als Versicherungssumme anzugeben. „Das gilt auch für gebrauchte Instrumente“, so der ERGO Experte. Mit der Lebensdauer ändert sich der Zeitwert. Daher ist eine regelmäßige Prüfung des Instruments sinnvoll, um die Versicherungssumme gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

 

Weitere Informationen:
ERGO Versicherungsgruppe AG
Media Relations
Dr. Claudia Wagner
Tel 0211 477-2980
Fax 0211 477-151
claudia.wagner@ergo.de

HARTZKOM
Dr. Sabine Gladkov
Anglerstraße 11
80339 München
Telefon: 089 998 461-0
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