Dr. Klein erklärt: Wie sind Schüler …

Dr. Klein erklärt: Wie sind Schüler bei Unfällen abgesichert?

12.08.2015

In den ersten Bundesländern gehen die großen Ferien schon bald wieder zu Ende. Viele Eltern haben ein mulmiges Gefühl, wenn ihre Kinder sich alleine auf den Weg zur Schule machen. Noch ist es morgens hell, aber nicht mehr lange, und die Kleinen müssen morgens schon im Dunklen los.

Statistiken zeigen, dass es immer wieder zu tragischen Verkehrsunfällen mit Kindern kommt. Doch wie sind Schüler im Ernstfall eigentlich versichert? Dr. Klein verrät, wer haftet, wenn auf dem Schulweg oder während des Unterrichts ein Unfall passiert. Und welche Problematik sich ergibt, wenn ein deliktunfähiges Kind selbst einen Schaden verursacht.

Laut Statistischem Bundesamt kommt es jedes Jahr zu fast 30.000 Verkehrsunfällen mit Kindern. Alle 20 Minuten wird ein Kind im Straßenverkehr verletzt. Zwar ist die Zahl der tödlichen Verletzungen in den letzten Jahren stetig gesunken. Aber immer noch stirbt durchschnittlich mindestens ein Kind pro Woche im Straßenverkehr in Deutschland. Die Statistik zeigt auch: Die Unfallgefahr steigt, sobald Kinder in die Schule kommen und somit selbständiger werden. Besonders gefährdet sind Schüler auf dem Weg zur Schule und zurück. Die gute Nachricht: Kommt es dann zu einem Unfall, ist das Kind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sämtliche Behandlungskosten werden somit übernommen. Doch Vorsicht: „Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der direkte Weg genommen wurde“, warnt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der Dr. Klein & Co. AG. „Wird dieser verlassen, um beispielsweise noch einen Freund zu besuchen, haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr.“

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit

Die Absicherung durch eine private Unfallversicherung ist deshalb empfehlenswert – und gar nicht teuer: „Vernünftiger Versicherungsschutz für Kinder ist schon für weit unter zehn Euro im Monat zu bekommen“, erklärt Gawarecki und ergänzt: „Wenn die Eltern noch nicht abgesichert sind, schließen Sie gleich eine günstige Familienversicherung ab. Eine vierköpfige Familie lässt sich schon für rund 30 Euro im Monat absichern.“ Vor dem Hintergrund, dass laut Statistik knapp ein Drittel der Unfälle im Haushalt und mehr als ein Drittel in der Freizeit passieren, sicherlich gut investiertes Geld.

Verletzt sich ein Kind übrigens im Sportunterricht, greift auch hier die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt sowohl die Behandlungskosten als auch Ausgaben für Reha-Maßnahmen oder eventuelle Rentenansprüche. Dies gilt ebenso für Klassenfahrten, Unterrichtsausflüge oder von der Schule organisierte Veranstaltungen. Wird dagegen beispielsweise eine Feier von Schülern oder Eltern selbst organisiert, entfällt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen.

Was, wenn das Kind selbst einen Unfall oder einen sonstigen Schaden verursacht?

Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten in Deutschland als deliktunfähig. Das heißt, sie sind schuldunfähig und haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Für Schäden, die sich im Straßenverkehr ereignen, liegt die Haftungsgrenze sogar bei zehn Jahren. Der Satz: "Eltern haften für ihre Kinder" gilt dann nur, wenn die Eltern deliktunfähiger Kinder ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Ansonsten bedeutet das für den Geschädigten: Er geht leer aus.

Für Eltern kann diese Sachlage allerdings recht unangenehm sein. Meist sehen sie sich gegenüber dem Geschädigten in einer moralischen Bringschuld, den Schaden zu begleichen. Zumal es oft Nachbarn oder Freunde sind, die geschädigt wurden. Selbst zahlen möchten sie aber auch nicht.

Doch es gibt einen Ausweg, denn viele Versicherer bieten inzwischen eine zusätzliche Deckung an: Deliktunfähige Kinder können – beispielsweise bei Familienversicherungen – in den Haftpflichtschutz integriert werden. Und das für nur wenige Euro Aufpreis. „Eine sehr lohnende Investition in ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis“, findet Gawarecki und rät Eltern, ihren Haftpflichtschutz dringend dahingehend checken zu lassen.

Weitere Informationen zu den Themen Private Unfallversicherung und Private Haftpflichtversicherung finden Sie auf http://www.drklein.de/versicherung.html

 

Pressekontakt
Sven Westmattelmann
Manager Communications
Tel.: +49 (0) 30 / 42086 -1935
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23558 Lübeck
Internet: www.drklein.de

Über Dr. Klein
Dr. Klein ist unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund 650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren.

Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den Dr. Klein Kunden stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dafür wurde das Unternehmen u.a. von Springer-Fachmedien als „vorbildlicher Finanzvertrieb“ und von n-tv mit dem „Deutschen Fairnesspreis“ ausgezeichnet. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.


 

 

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