Vermögensschadenhaftpflicht: NÜRNBERGER Versicherung hat neues Angebot …

Vermögensschadenhaftpflicht: NÜRNBERGER Versicherung hat neues Angebot für Kammerberufe

08.07.2015

Rechtsanwälte und Steuerberater erkennen häufig Deckungslücken nicht

Rechtsanwälte und Steuerberater sind eine stetig größer werdende Zielgruppe. Seit 1980 wuchs sie um über 300 %, der Trend ist ungebrochen. Für beide Berufe gilt eine Versicherungspflicht, um die Zulassung bei einer Kammer zu erlangen. Somit ist eine  Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für jeden Rechtsanwalt und Steuerberater unerlässlich. Doch nicht immer ist der  bestehende Schutz ausreichend: Partnerschaften, neue Rechtsformen oder erweiterte Tätigkeitsgebiete lassen Deckungslücken  entstehen – die die NÜRNBERGER Versicherung nun mit ihrem verbesserten Tarif absichert. Dabei empfiehlt sich auch für Steuerberater und Juristen eine fundierte Beratung durch den Vermittler, denn nur Wenige sind vertraut mit dem Versicherungsrecht oder erkennen Deckungslücken von selbst.

Günstigere Beiträge und niedrigere Selbstbeteiligung

Der Tarif wurde neu kalkuliert, wodurch Rechtsanwälten und Steuerberatern günstigere Beiträge als bisher angeboten werden können. Ab sofort gilt eine einheitliche Selbstbeteiligung (SB) von nur noch 500 EUR pro Schadenfall. Vereinbart der Kunde eine höhere SB, bietet die NÜRNBERGER einen Nachlass auf die Prämie. Weitere Nachlassmöglichkeiten für Sozietäten, Existenzgründer und kleinere Kanzleien bis 100.000 EUR Jahresumsatz sind möglich. Und die Versicherungssummen können individuell bis zu 2,5 Mio. EUR gewählt werden.

NÜRNBERGER Versicherung zeichnet ab sofort selbst

Außerdem zeichnet die NÜRNBERGER die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Kammerberufe ab sofort selbst. Das bedeutet, dass die komplette Abwicklung vom Angebot bis zur Schadenbearbeitung künftig ohne Kooperationspartner direkt durch die NÜRNBERGER erfolgt. Vermittler profitieren dabei von mehr Flexibilität, schnelleren Entscheidungen und direkten Ansprechpartnern.

Versicherungslücken schließen

Damit die Versicherungssumme im Schadenfall ausreicht, empfiehlt die NÜRNBERGER eine Überprüfung. Denn oft wurde bei Existenzgründung von den Kunden nur die vom Gesetz vorgegebene Mindestversicherungssumme (250.000 EUR) abgeschlossen. Dass diese in vielen Fällen nicht ausreicht, wissen die Kunden oft nicht. Bei fahrlässig verursachten Schäden haften Rechtsanwälte und Steuerberater meist unbeschränkt – auch mit dem Privatvermögen. Werden Mandanten betreut, bei denen es um höhere Werte geht, z. B. Immobilien oder Firmen, ist deshalb eine wesentlich umfassendere Absicherung notwendig. Des Weiteren bietet die NÜRNBERGER mit hrer Vermögens-schaden-Haftpflichtversicherung auch Schutz bei Altmandaten oder persönlicher Mandatierung.

 

Pressekontakt:
Silke Weber
- Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 0911 / 531 - 4827
Fax: 0911 / 531 - 814827
E-Mail: presse@nuernberger.de


Unternehmen:
NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg

Internet: www.nuernberger.de

 

 

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