IDD – Neufassung der Vermittlerrichtlinie beschlossen

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IDD – Neufassung der Vermittlerrichtlinie beschlossen

07.07.2015

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich am 30.06.2015, dem letzten Tag der lettischen EU-Ratspräsidentschaft, auf einen Kompromiss zur Neufassung der Vermittlerrichtlinie (IDD - Insurance Distribution Directive) geeinigt.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich am 30.06.2015, dem letzten Tag der lettischen EU-Ratspräsidentschaft, auf einen Kompromiss zur Neufassung der Vermittlerrichtlinie (IDD - Insurance Distribution Directive) geeinigt.

Laut Beschluss sollen künftig Produktinformationsdokumente kurz und knapp den Verbraucher über Risiken, Art und Umfang der Versicherungsleistung, Vertragskonditionen und Laufzeiten informieren. Darüber hinaus sollen Kunden transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision, Courtage oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers ist nicht vorgesehen.

„Wir begrüßen, dass das Provisions- bzw. Courtageverbot ebenso wie deren zwingende Offenlegung vom Tisch ist. Die Angabe der Gesamtkosten, wie sie durch den deutschen Gesetzgeber auch im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) festgeschrieben wurde, ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Konkretisiert wurden die Anforderungen an die Qualifikation der Vermittler. Die IDD sieht eine Fortbildungsverpflichtung von mindestens 15 Stunden im Jahr vor. „Die Anforderungen unserer branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ sind mit 40 Unterrichtseinheiten, das sind 30 Stunden, doppelt so hoch. Dies halten wir angesichts der Komplexität der Produkte und im Interesse des Verbrauchers für sachgerecht“, stellt Michael H. Heinz fest.

Der endgültige Text der Vereinbarung liegt noch nicht vor. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im September über die IDD im Plenum abstimmen und damit seine offizielle Zustimmung geben. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neugeregelte Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. „Dabei werden wir den Gesetzgeber und die politischen Entscheidungsträger aktiv begleiten“, so Michael H. Heinz.

 

Pressekontakt:
Hans-Dieter Schäfer
- Pressesprecher -
Telefon: 0228 / 228 05 - 16
Fax: 0228 / 228 05 - 50
E-Mail: bvk@bvk.de


Unternehmen:
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Hauptgeschäftsführung
Kekuléstraße 12
53115 Bonn

Hauptstadtbüro
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin

Internet: www.bvk.de


Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.
 

 

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